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Steuerbegünstigung nach § 35a EStG für Dienst- und Handwerkerleistungen auf öffentlichem Grund
Winterdienst und Hausanschluss – BFH tritt Finanzverwaltungsauffassung entgegen
[i]BFH, Urteile vom 20. 3. 2014 - VI R 55/12 NWB OAAAE-66339 und VI R 56/12 NWB LAAAE-66340Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Dienst- oder Handwerkerleistung in einem (in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden) Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird (§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG). Nach Auffassung der Finanzbehörden muss der Ort der Leistung deshalb in der privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehörräumen und Garten des Steuerpflichtigen liegen. Dienste, die außerhalb der Grundstücksgrenzen des Haushalts geleistet werden, können danach die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht vermitteln ( BStBl 2014 I S. 75, Rn. 9, 20). Dem ist nun der BFH in zwei Entscheidungen entgegengetreten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
1. Nicht nur räumliche, sondern auch funktionsbezogene Auslegung
[i]„Grenzüberschreitende“ BetrachtungsweiseMit Urteil vom - VI R 55/12 NWB OAAAE-66339 hat der BFH entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begüns...BStBl 2014 I S. 75