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Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zu § 35a EStG
§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom hierzu Stellung bezogen, wobei insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung Berücksichtigung fand. Jedoch hat sich die aktuelle Rechtsprechung dieser Rechtsauslegung nicht uneingeschränkt angeschlossen. Auf die aktuellen Entwicklungen wird nachfolgend eingegangen.
Meier, Haushaltsnahe Dienstleistungen, infoCenter NWB UAAAC-33985
Welche haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse gelten als begünstigte Tätigkeiten im Privathaushalt?
Was gilt sonst für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse?
Welche weiteren aktuellen Entwicklungen gibt es?
I. Schaubild zu den begünstigten Tätigkeiten im Privathaushalt
Die [i]Hilbert, Leistungen eines „Hundegassi-Service“ als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG, NWB 37/2017 S. 2808 NWB EAAAG-56194 Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen NWB TAAAE-62140 Berechnungsprogramm, Haushaltsnahe Dienstleistungen – Berechnungsbogen mit Formularen, Arbeitshilfe NWB GAAAE-14019 nachfolgende Übersicht zeigt die begünstigten Tätigkeiten im Privathaushalt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Begünstigte Tätigkeit im
Privathaushalt | Steuerermäßigung |
Minijobber im Haushaltsscheckverfahren (Arbeitslohn bis zu
450 € monatlich) | 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich |
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, P... |