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Haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerkerleistungen
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Haushaltsnahe Aufwendungen".
I. Definition
Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird (z. B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen, Gartenpflegearbeiten).
Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt des Steuerpflichtigen.
Zu den ebenfalls in § 35a EStG geregelten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen vgl. das Stichwort „Hilfe im Haushalt – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse”.