Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Leistungen eines „Hundegassi-Service“ als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG
Wie ebenso bei den weiteren Tatbeständen des § 35a EStG kann die tarifliche Einkommensteuer durch den Ansatz von Kosten für die Inanspruchnahme sog. haushaltsnaher Dienstleistungen ermäßigt werden; konkret für diese Fälle nach Abs. 2 Satz 1 der Norm „auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.“ Ob die Inanspruchnahme eines sog. „Hundegassi-Service“ als eine derartige Dienstleistung einzustufen ist, darüber wurde vor dem NWB FAAAG-55991) gestritten.
Der dortigen nichtselbständig tätigen Klägerin waren in den Streitjahren 2013 und 2014 Aufwendungen für die Betreuung ihrer Hunde durch einen „Gassi-Service“ entstanden. Konkret umschrieben wurde der Hund nachmittags abgeholt und ca. ein bis zwei Stunden auf den Wegen ausgeführt, die auch die Steuerpflichtige selbst üblicherweise nehmen würde. Der Inhaber der „Hunderunde A“ besitze dabei einen Schlüssel. Nach dem Spaziergang werde das Tier gesäubert, etwaig mit den nötigen Medikamenten betreut und sei dann zu Hause. Die Frau führte aus, sie nutze den Service, da sie voll berufstätig sei. Die Bezahlung erfol...