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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.07.2023

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern (BFH)

Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Für den Nachweis der Kosten reicht eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des (BStBl I 2016, 1213), die die wesentlichen Angaben einer Rechnung sowie einer unbaren Zahlung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG enthält, regelmäßig aus, es sei denn, es drängen sich Zweifel an deren Richtigkeit auf (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Di...

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