Anlage 22 Wertermittlung im Fall eines Überbaus
Bei der Bebauung des Innenstadtgrundstücks B wurde ein Überbau vom Nachbargrundstück A um 3,00 m auf einer Länge von 20 m festgestellt. Der derzeitige Bodenwert beträgt 200 €/m2. Zum Zeitpunkt des Überbaus 1965 betrug der Bodenwert 60 €/m2.
Der Liegenschaftszinssatz betrug 6 %. Die Grundstücke haben jeweils eine Fläche von 450 m2. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Überbau noch 100 Jahre bestehen bleibt, da der Eigentümer des begünstigten Grundstücks den Vorteil des Überbaus künftig nicht aufgeben wird. Der Berechnung ist der vorschüssige Rentenbarwertfaktor in Höhe von 17,61 (100 Jahre, 6 %) zu Grunde zu legen.
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Beispielrechnung
Nr. 22: Ermittlung der Überbaurente nach
Nr. 4.6.1 |
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Jährlicher Nutzungsverlust der
überbauten
Grundstücksteilfläche- Bodenwertverzinsungsbetrag | 216 € | |
(60 m2 * 60 €/m2
* 6 %) | ||
jährliche
Überbaurente | 216 € |
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Beispielrechnung
Nr. 23: Bodenwert des begünstigten Grundstücks
A nach Nr. 4.6.2 |
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Bodenwert des Grundstücks
(450 m2 × 200 €/m2) | 90.000 € | ||
Barwert der Überbaurente
(216 € * 17,61) | – | 3.804 € | |
86.196 € | |||
Bodenwert des begünstigten
Grundstücks | 86.000 € |
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Beispielrechnung
Nr. 24: Bodenwert des belasteten Grundstücks B nach
Nr. 4.6.3 |
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abgezinster Bodenwert des überbauten
Grundstückteils 200 €/m2 × 60 m2 × 0,0029 | 35 € | ||
Barwert der Überbaurente
(216 € * 17,61) | + | 3.804 € | |
Bodenwert des nicht überbauten
Grundstücksteils (450 m2 – 60 m2) × 200 €/m2 | + | 78.000 € | |
81.839 € | |||
Bodenwert des belasteten
Grundstücks | 82.000 € |
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