WertR Anlage 22 Wertermittlung im Fall eines Überbaus

Anlage 22 Wertermittlung im Fall eines Überbaus

Bei der Bebauung des Innenstadtgrundstücks B wurde ein Überbau vom Nachbargrundstück A um 3,00 m auf einer Länge von 20 m festgestellt. Der derzeitige Bodenwert beträgt 200 €/m2. Zum Zeitpunkt des Überbaus 1965 betrug der Bodenwert 60 €/m2.

Der Liegenschaftszinssatz betrug 6  %. Die Grundstücke haben jeweils eine Fläche von 450 m2. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Überbau noch 100 Jahre bestehen bleibt, da der Eigentümer des begünstigten Grundstücks den Vorteil des Überbaus künftig nicht aufgeben wird. Der Berechnung ist der vorschüssige Rentenbarwertfaktor in Höhe von 17,61 (100 Jahre, 6  %) zu Grunde zu legen.


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Beispielrechnung Nr. 22: Ermittlung der Überbaurente nach Nr. 4.6.1


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Jährlicher Nutzungsverlust der überbauten Grundstücksteilfläche-
Bodenwertverzinsungsbetrag
216 €
 
(60 m2 * 60 €/m2 * 6 %)
 
 
jährliche Überbaurente
 
216 €


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Beispielrechnung Nr. 23: Bodenwert des begünstigten Grundstücks A nach Nr. 4.6.2


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Bodenwert des Grundstücks (450 m2 × 200 €/m2)
 
 
90.000 €
Barwert der Überbaurente (216 € * 17,61)
3.804 €
 
 
 
86.196 €
 
Bodenwert des begünstigten Grundstücks
 
 
86.000 €


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Beispielrechnung Nr. 24: Bodenwert des belasteten Grundstücks B nach Nr. 4.6.3


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abgezinster Bodenwert des überbauten Grundstückteils
200 €/m2 × 60 m2 × 0,0029
 
35 €
 
Barwert der Überbaurente (216 € * 17,61)
+
3.804 €
 
Bodenwert des nicht überbauten Grundstücksteils
(450 m2 – 60 m2) × 200 €/m2
+
78.000 €
 
 
 
81.839 €
 
Bodenwert des belasteten Grundstücks
 
 
82.000 €

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter: http://www.bmvbs.de/impressum

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IAAAD-21508