Anlage 21 Bodenwertermittlung eines mit einem Leitungsrecht belasteten Grundstücks
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Beispielrechnung
Nr. 20: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach
Nr. 4.5.2 |
Eine unterirdische Erdgasleitung durchquert ein Einfamilienhausgrundstück im rückwärtigen Bereich. Der Schutzstreifen ist 200 m2 groß. Das 800 m2 große Grundstück wird in seiner baulichen Ausnutzung nicht beeinträchtigt, die sonstige Ausnutzung wird nur geringfügig beeinträchtigt.
Der Bodenwert beträgt 150 €/m2. Wiederkehrende Entschädigungszahlungen werden nicht geleistet.
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Bodenwert des Grundstücks ohne
Berücksichtigung des
Rechts (800 m2 × 150 €/m2) | 120.000 € | ||
Wertminderung der vom Schutzstreifen bedeckten
Fläche durch das Leitungsrecht wegen eingeschränkter sonstiger Nutzbarkeit (hier 15 %) | |||
15 % × 200 m2 × 150 €/m2 | – | 4.500 € | |
115.500 € | |||
Bodenwert des belasteten
Grundstücks | 116.000 € |
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Beispielrechnung
Nr. 21: Bodenwert des belasteten Grundstücks
Nr. 4.5.2 |
Das bisher unbebaute 600 m2 große Grundstück (Wohnbauland) wird vom Schutzstreifen einer 220 KV-Freileitung berührt. Der Schutzstreifen darf nicht überbaut werden. Die ohne das Recht tatsächlich und rechtlich mögliche GFZ von 0,65 ist durch diese Einschränkung nicht realisierbar, sondern nur eine eingeschränkte Bebaubarkeit mit einer GFZ von 0,5. Der unbelastete Bodenwert beträgt 100 €/m2. Die direkte Nachbarschaft des Grundstücks zur Freileitung begründet noch einen zusätzlichen Wertabschlag in Höhe von 10 % des unbelasteten Bodenwerts, da diese Tatsache im Bodenrichtwert noch nicht berücksichtigt wurde.
Wiederkehrende Entschädigungszahlungen werden nicht geleistet.
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Bodenwert des Grundstücks ohne
Berücksichtigung des
Rechts (600 m2 × 100 €/m2) | 60.000 € | ||
sonstige Wertminderung (hier 10 % des
Bodenwerts) | – | 6.000 € | |
geminderter Bodenwert | 54.000 € | ||
Wertminderung durch die eingeschränkte
Bebaubarkeit (GFZ-Umrechnungskoeffizient der WertR 0,89) | × | 0,89 | |
48.060 € | |||
Bodenwert des belasteten
Grundstücks | 48.000 € |
Fundstelle(n):
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IAAAD-21508