Anlage 20 zeitlich unbefristetes Wegerecht Bodenwert des begünstigten bzw. des belasteten Grundstücks
Über das an einer öffentlichen Straße gelegenen Grundstücks A wurde ein Wegerecht zugunsten des dahinterliegenden Grundstücks B bestellt. Das Grundstück B wurde damit verkehrlich erschlossen. Beide Grundstücke wurden nach Bestellung des Wegerechts bebaut und haben jeweils eine Fläche von 650 m2. Der unbelastete Bodenwert beträgt 150 €/m2. Es wurde eine jährliche Wegerechtsrente in Höhe von 300 € vereinbart. Die Kosten der Instandhaltung für den Weg betragen jährlich 100 € und sind vom Eigentümer des begünstigten Grundstücks B zu tragen. Der Weg ist 3 m breit und 20 m lang und verläuft am Rand des Grundstücks A. Die bauliche Nutzbarkeit wird nicht beeinträchtigt. Durch die Nutzung des Weges entstehen jedoch Immissionen, die bei Grundstück A zu einer sonstigen Nutzungsbeeinträchtigung führen. Auf Grund der Nutzungsintensität und der Lage des Weges wird die Wertminderung mit 15 % des unbelasteten Bodenwerts angesetzt. Eine Minderung des Gebäudewerts ist nicht gegeben. Es wird von einem Liegenschaftszinssatz von 3 % ausgegangen, der ewige Rentenbarwertfaktor beträgt 33,33.
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| Beispielrechnung
				  Nr. 18: Bodenwert des begünstigten Grundstücks
				  nach Nr. 4.5.1.2 | 
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| Bodenwert des Grundstücks
				  unter Berücksichtigung
				  der geänderten Lagequalität (650 m2 × 150 €/m2) | 97.500 € | ||
| abzüglich Barwert der
				  Wegerechtsrente (300 € × 33,33) | – | 9.999 € | |
| abzüglich Barwert der Kosten für die
				  Instandhaltung des
				  Weges (100 € × 33,33) | – | 3.333 € | |
| 84.168 € | |||
| Bodenwert des begünstigten
				  Grundstücks | 84.000 € | 
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| Beispielrechnung
				  Nr. 19: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach
				  Nr. 4.5.1.3 | 
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| Bodenwert des unbelasteten
				  Grundstücks (650 m2 × 150 €/m2) | 97.500 € | ||
| abzüglich Beeinträchtigung des
				  Grundstücks durch das Wegerecht | – | 14.625 € | |
| (15 % von 97.500 €) | |||
| zuzüglich Barwert der Wegerechtsrente | + | 9.999 € | |
| (300 € × 33,33) | 92.874 € | ||
| Bodenwert des belasteten
				  Grundstücks | 93.000 € | 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  IAAAD-21508