WertR Anlage 18 Wert eines unentgeltlichen
Nießbrauchs für die Berechtigten
Anlage 18 Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs für die Berechtigten
Es ist der Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs an einem, von der Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhauses (Beispielrechnung Nr. 14) bzw. an einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 15) zu ermitteln.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispielrechnung
Nr. 14: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an
einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2 |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
für das Einfamilienhaus | 7.200 € |
Liegenschaftszinssatz (Einfamilienhaus) | 3,0 % |
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt
sämtliche Bewirtschaftungskosten
(§ 18 WertV, BetrKV). |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
jährlicher Vorteil
aus | |||
• ersparte, nachhaltig erzielbare
Nettokaltmiete | 7.200 € | ||
• Ersparnis von Kosten und Lasten (u.a.
Bewirtschaftungskosten nach BetrKV) | + | 0 € | |
• Unkündbarkeit und Sicherheit vor
Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) | + | 720 € | |
jährlicher Nachteil
aus | |||
Tragung sonstiger Kosten und Lasten
(hier Bewirtschaftungskosten § 18 WertV-Instandhaltungskosten) | – | 800 € | |
Aufwendungen für Lasten nach
§ 1047 BGB | – | 0 € | |
Summe | 7.120 € | ||
Leibrentenbarwertfaktor [1] für eine 70jährige
Frau (3 %) | × | 12,015 | |
85.547 € | |||
Wert des Nießbrauchs
für die Berechtigte | 86.000 € |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispielrechnung
Nr. 15: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an
einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2 |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
für das Mehrfamilienhaus | 31.200 € |
Liegenschaftszinssatz (Mehrfamilienhaus) | 5,0 % |
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt
die Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV). |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
jährlicher Vorteil
aus | |||
• nachhaltig erzielbare
Nettokaltmiete | 31.200 € | ||
• Ersparnis von Kosten und Lasten
(u.a. Bewirtschaftungskosten nach BetrKV) | + | 0 € | |
jährlicher Nachteil
aus | |||
• Tragung sonstiger Kosten und Lasten
(hier Bewirtschaftungskosten § 18 WertV) | – | 7.800 € | |
• Aufwendungen für Lasten nach
§ 1047 BGB | – | 0 € | |
Summe | 23.400 € | ||
Leibrentenbarwertfaktor [2] für eine 70jährige
Frau (5 %) | × | 10,324 | |
241.582 € | |||
Wert des Nießbrauchs
für die Berechtigte | 242.000 € |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508