WertR Anlage 18 Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs für die Berechtigten

Anlage 18 Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs für die Berechtigten

Es ist der Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs an einem, von der Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhauses (Beispielrechnung Nr. 14) bzw. an einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 15) zu ermitteln.


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Beispielrechnung Nr. 14: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2


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Annahmen

jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete für das Einfamilienhaus
7.200 €
Liegenschaftszinssatz (Einfamilienhaus)
3,0 %
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt sämtliche Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV, BetrKV).
 


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BERECHNUNG

jährlicher Vorteil aus
 
 
 
• ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
 
7.200 €
 
• Ersparnis von Kosten und Lasten (u.a. Bewirtschaftungskosten
nach BetrKV)
+
0 €
 
• Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 %
der Nettokaltmiete)
+
720 €
 
jährlicher Nachteil aus
 
 
 
Tragung sonstiger Kosten und Lasten (hier
Bewirtschaftungskosten § 18 WertV-Instandhaltungskosten)
800 €
 
Aufwendungen für Lasten nach § 1047 BGB
0 €
 
Summe
 
7.120 €
 
Leibrentenbarwertfaktor [1] für eine 70jährige Frau (3 %)
×
12,015
 
 
 
85.547 €
 
Wert des Nießbrauchs für die Berechtigte
 
 
86.000 €


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Beispielrechnung Nr. 15: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2


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Annahmen

jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete für das Mehrfamilienhaus
31.200 €
Liegenschaftszinssatz (Mehrfamilienhaus)
5,0 %
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt die Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV).
 


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BERECHNUNG

jährlicher Vorteil aus
 
 
 
• nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
 
31.200 €
 
• Ersparnis von Kosten und Lasten (u.a.
Bewirtschaftungskosten nach BetrKV)
+
0 €
 
jährlicher Nachteil aus
 
 
 
• Tragung sonstiger Kosten und Lasten (hier
Bewirtschaftungskosten § 18 WertV)
7.800 €
 
• Aufwendungen für Lasten nach § 1047 BGB
0 €
 
Summe
 
23.400 €
 
Leibrentenbarwertfaktor [2] für eine 70jährige Frau (5 %)
×
10,324
 
 
 
241.582 €
 
Wert des Nießbrauchs für die Berechtigte
 
 
242.000 €

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508

1vgl. Anlage 16 Fußnote 1

2vgl. Anlage 16 Fußnote 1