Anlage 16 Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts für den Berechtigten
Es ist der Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhauses (Beispielrechnung Nr. 10) bzw. an einer vom Berechtigten selbst bewohnten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 11) zu ermitteln.
Der Berechtigte ist 65 Jahre alt und trägt nur die umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BetrKV).
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Beispielrechnung
Nr. 10: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem
Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2 |
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jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
für das Einfamilienhaus | 7.200 € |
Liegenschaftszinssatz (Einfamilienhaus) | 3,0 % |
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jährlicher Vorteil
aus | |||
• ersparte, nachhaltig erzielbare
Nettokaltmiete | 7.200 € | ||
• Ersparnis von Kosten und Lasten | + | 0 € | |
• Unkündbarkeit und Sicherheit vor
Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) | + | 720 € | |
jährlicher Nachteil
aus | |||
• Tragung von Kosten und Lasten | – | 0 € | |
Summe | 7.920 € | ||
Leibrentenbarwertfaktor [1] für einen 65jährigen Mann
(3 %) | × | 12,216 | |
96.751 € | |||
Wert des Wohnungsrechts für
den Berechtigten | 97.000 € |
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Beispielrechnung
Nr. 11: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einer
Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2 |
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jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
für die Wohnung (Mehrfamilienhaus) | 4.800 € |
Liegenschaftszinssatz (Mehrfamilienhaus) | 4,0 % |
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jährlicher Vorteil
aus | |||
• ersparte, nachhaltig erzielbare
Nettokaltmiete | 4.800 € | ||
• Ersparniss von Kosten und Lasten | + | 0 € | |
• Unkündbarkeit und Sicherheit vor
Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) | + | 480 € | |
jährlicher Nachteil
aus | |||
• Tragung sonstiger Kosten und
Lasten | – | 0 € | |
Summe | 5.280 € | ||
Leibrentenbarwertfaktor [2] für einen 65jährigen Mann
(4 %) | × | 11,255 | |
59.426 € | |||
Wert des Wohnungsrechts für
den Berechtigten | 59.000 € |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508