Anlage 15 Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks
Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaugrundstücks zu ermitteln.
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Beispielrechnung Nr. 8: Sachwertverfahren
nach Nr. 4.3.3.2.2 |
Annahmen
Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zu ermitteln.
Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 6
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Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen bei
Vertragsablauf | 40 Jahre |
Alterswertminderung nach Ross entsprechend
Anlage 8 (GND 100 Jahre; RND 40 Jahre) | 48 % |
Liegenschaftszinssatz | 3 % |
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Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 € | ||
Alterswertminderung nach Ross (100
Jahre GND; 40 Jahre RND bei Vertragsablauf) | 48,0 % | ||
– | 72.000 € | ||
Sachwert der baulichen
Anlagen zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs | 78.000 € | ||
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit,
3,0 % LZ) | × | 0,7441 | |
Sachwert der baulichen Anlagen
bei Vertragsablauf (abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag) | 58.040 € | ||
nicht vom Grundstückseigentümer zu
entschädigender Anteil (33,33 %) | × | 0,3333 | |
Gebäudewertanteil des
Erbbaugrundstücks | 19.345 € |
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Beispielrechnung Nr. 9:
Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2 |
Annahmen
Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln.
Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 7
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nachhaltig erzielbare jährliche
Nettokaltmiete | 31.200 € | |||
Bewirtschaftungskosten
(§ 18 WertV) | 25 % | – | 7.800 € | |
Jahresreinertrag | 23.400 € | |||
Reinertragsanteil des Bodens | 4,5 % | – | 1.800 € | |
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen | 21.600 € | |||
Vervielfältiger (40 Restnutzungsdauer bei Vertragsablauf; 4,5 % LZ) | × | 18,40 | ||
Ertragswert der baulichen
Anlagen | 397.440 € | |||
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit;
4,5 % LZ) | × | 0,6439 | ||
Ertragswert der baulichen Anlagen bei
Vertragsablauf (abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag) | 255.912 € | |||
vom Grundstückseigentümer an den
Erbbauberechtigten nicht zu entschädigender Anteil (33,33 %) | × | 0,3333 | ||
Gebäudewertanteil des
Erbbaugrundstücks | 85.295 € |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508