Anlage 14 Gebäudewertanteil des Erbbaurechts
Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaurechts zu ermitteln.
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Beispielrechnung Nr. 6: Sachwertverfahren
nach Nr. 4.3.2.2.2 |
Annahmen
Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Einfamilienhauses zu ermitteln.
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Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 € |
Restlaufzeit des Vertrags am
Wertermittlungsstichtag | 10 Jahre |
Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen | 100 Jahre |
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen | 50 Jahre |
Alterswertminderung nach Ross entsprechend
Anlage 8 (GND 100 Jahre; RND 50 Jahre) | 38 % |
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Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 € | ||
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 50
Jahre) | 38 % | ||
– | 57.000 € | ||
Sachwert der baulichen Anlagen am
Wertermittlungsstichtag | 93.000 € | ||
abzüglich des Wertanteils der baulichen
Anlagen der vom Grundstückseigentümer bei Vertragsablauf nicht zu entschädigen ist (zur Berechnung vgl. Beispielrechnung Nr. 8) | – | 19.345 € | |
Gebäudewertanteil des
Erbbaurechts | 73.655 € |
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Beispielrechnung Nr. 7:
Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2 |
Annahmen
Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Mehrfamilienhauses zu ermitteln.
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Bodenwert | 40.000 € |
Restlaufzeit des Vertrags am
Wertermittlungsstichtag | 10 Jahre |
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen | 50 Jahre |
Liegenschaftszinssatz | 4,5 % |
nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | 31.200 € |
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nachhaltig erzielbare jährliche
Nettokaltmiete | 31.200 € | |||
Bewirtschaftungskosten
(§ 18 WertV) | – | 7.800 € | ||
Jahresreinertrag | 23.400 € | |||
Reinertragsanteil des Bodens | 4,5 % | – | 1.800 € | |
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen | 21.600 € | |||
Vervielfältiger (10 Jahre Restlaufzeit des Vertrags, 4,5 % LZ) | × | 7,91 | ||
über die Restlaufzeit
kapitalisierte Erträge | 170.856 € | |||
Ertragswert der baulichen Anlagen
bei Vertragsablauf | ||||
(abgezinst auf den
Wertermittlungsstichtag) zur Berechnung vgl. Beispielrechnung Nr. 9 | 255.912 € | |||
vom Grundstückseigentümer an
den Erbbauberechtigten zu entschädigender Anteil | × | 0,6667 | ||
(66,67 %) | 170.616 € | |||
Gebäudewertanteil des
Erbbaurechts | 341.472 € |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508