Ansatz und Bewertung
Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbener immaterieller Vermögenswert
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Ein bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbener immaterieller Vermögenswert könnte separierbar sein, jedoch nur in Verbindung mit einem Vertrag oder einem identifizierbaren Vermögenswert bzw. einer identifizierbaren Schuld. In diesen Fällen setzt der Erwerber den immateriellen Vermögenswert separat vom Geschäfts- oder Firmenwert, aber zusammen mit dem zugehörigen Posten an.
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EAAAD-15803