Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert
Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
Geschäfts- oder Firmenwert
Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
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Wenn die erstmalige Bilanzierung für einen Unternehmenszusammenschluss am Ende der Periode, in der der Zusammenschluss stattfand, nur vorläufig erfolgen kann, hat der Erwerber gemäß IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
mit jenen vorläufigen Werten den Zusammenschluss zu bilanzieren und
etwaige Anpassungen dieser vorläufigen Werte infolge der Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung innerhalb des Bewertungszeitraums, der zwölf Monate nach dem Erwerbszeitpunkt nicht überschreiten darf, zu erfassen.
Unter diesen Umständen könnte es auch nicht möglich sein, die erstmalige Zuordnung des bei dem Zusammenschluss angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerts vor dem Ende der Berichtsperiode, in der der Zusammenschluss stattfand, fertigzustellen. Wenn dies der Fall ist, gibt das Unternehmen die in Paragraph 133 geforderten Informationen an.
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AAAAD-01161