IAS 36 121

Wertaufholung

Wertaufholung für einen einzelnen Vermögenswert

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Nachdem eine Wertaufholung erfasst worden ist, ist die planmäßige Abschreibung des Vermögenswerts in künftigen Perioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

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AAAAD-01161