IASB Rahmenkonzept 2003 85

ERFASSUNG VON ABSCHLUSSPOSTEN [1]

Die Wahrscheinlichkeit eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens

85

Das Konzept der Wahrscheinlichkeit wird in den Kriterien der Erfassung verwendet, um auf den Grad an Unsicherheit hinzuweisen, mit dem der mit dem Sachverhalt verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen oder von ihm abfließen wird. Das Konzept trägt der Unsicherheit Rechnung, die das Umfeld, in dem ein Unternehmen tätig ist, kennzeichnet. Die Beurteilung des mit dem Zufluss eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens verbundenen Grades an Unsicherheit erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verfügbaren substanziellen Hinweise. Ist es beispielsweise wahrscheinlich, dass eine ausstehende Forderung an ein Unternehmen bezahlt werden wird, so ist es berechtigt, die Forderung als Vermögenswert anzusetzen, solange kein gegenteiliger substanzieller Hinweis vorliegt. Bei einer großen Menge von Forderungen wird jedoch im Regelfall ein gewisses Ausmaß von Zahlungsausfällen als wahrscheinlich erachtet. Folglich wird die erwartete Verminderung des wirtschaftlichen Nutzens als Aufwand erfasst.

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XAAAC-23097

1Anm. d. Red.: Hier unterscheidet sich CF 2018 konzeptionell von RK 2003. Vermögenswerte und Schulden (und damit mittelbar Erträge, Aufwendungen, Eigenkapital) sind nur dann anzusetzen, wenn der Ansatz zu relevanten und glaubwürdigen Informationen führt (CF 2018 par. 5.7). Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn Unsicherheiten über die Existenz von Vermögenswerten/Schulden bestehen (z. B. bestrittene Ansprüche) (CF 2018 par. 5.12 ff.) oder die Unsicherheit der Bewertung sehr hoch ist (CF 2018 par. 5.19 ff.).