IASB Rahmenkonzept 2003 7

EINFÜHRUNG

Anwendungsbereich

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Abschlüsse sind Teil des Prozesses der Rechnungslegung. Ein vollständiger Abschluss umfasst im Regelfall eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung (hier sind verschiedene Darstellungsformen möglich, beispielsweise eine Darstellung der Barmittelzu- und -abflüsse oder eine Darstellung (sonstiger) Mittelzu- und -abflüsse) sowie den Anhang und weitere Aufstellungen und Erläuterungen, die integraler Bestandteil des Abschlusses sind. [1] Ferner kann er ergänzende Übersichten und Informationen enthalten, die auf den Darstellungen beruhen oder daraus abgeleitet werden und von denen man erwartet, dass sie in Verbindung mit diesen gelesen werden. Diese Aufstellungen und ergänzenden Informationen können beispielsweise Finanzinformationen zu Geschäftsfeldern und geographischen Segmenten und Angaben zu Auswirkungen von Preisänderungen behandeln. Abschlüsse enthalten allerdings keine Elemente wie Berichte der Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans oder dessen Vorsitzender, Analysen des Managements oder ähnliche Bestandteile, die in einem Geschäftsbericht enthalten sein können.

Fundstelle(n):
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XAAAC-23097

1Anm. d. Red.: CF 2018 par. 3.3. nennt als Abschlussbestandteile Bilanz (statement of financial position), Gesamtergebnisrechung (statement of financial performance), andere Abschlussbestandteile (other statements and notes), die u. a. der Offenlegung von cash flows und Eigenkapitaltransaktionen dienen sollen.