IASB Rahmenkonzept 2003 104

KAPITAL- UND KAPITALERHALTUNGSKONZEPTE [1]

Kapitalerhaltungskonzepte und Gewinnermittlung

104

Die Kapitalkonzepte in Paragraph 102 führen zu den folgenden Kapitalerhaltungskonzepten:

(a)

Finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltung. Nach diesem Konzept gilt ein Gewinn nur dann als erwirtschaftet, wenn der finanzielle (oder Geld-)Betrag des Reinvermögens am Ende der Berichtsperiode höher ist als der finanzielle (oder Geld-)Betrag des Reinvermögens zu Beginn der Berichtsperiode, nachdem alle Kapitalabführungen an die Anteilseigner und Kapitalzuführungen von den Anteilseignern im Laufe der Periode abgerechnet sind. Finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltung kann entweder mit nominalen Geldeinheiten oder in Einheiten der konstanten Kaufkraft bewertet werden.

(b)

Leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltung. Nach diesem Konzept gilt ein Gewinn nur dann als erwirtschaftet, wenn die physische Produktionskapazität (oder betriebliche Leistungsfähigkeit) des Unternehmens (oder die für die Bereitstellung dieser Kapazität benötigten Ressourcen oder Mittel) am Ende der Periode höher ist als die physische Produktionskapazität zu Beginn der Periode, nachdem alle Kapitalabführungen an die Anteilseigner und Kapitalzuführungen von den Anteilseignern im Laufe der Periode abgerechnet sind. [2]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAC-23097

1Anm. d. Red.: Entspricht i. W. CF 2018 par. 8.1 ff.

2Anm. d. Red.: Entspricht CF 2018 par. 8.3.