IASB Rahmenkonzept 2003 70

Die Abschlussposten

Ertragskraft

70

Die Posten Erträge und Aufwendungen werden wie folgt definiert:

(a)

Erträge stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden dar, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen, welche nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen ist. [1]

(b)

Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögenswerten oder einer Erhöhung von Schulden dar, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen, welche nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist. [2]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAC-23097

1Anm. d. Red.: Entspricht i. W. CF 2018 par. 4.68.

2Anm. d. Red.: Entspricht i. W. CF 2018 par. 4.69.