Die Abschlussposten
Vermögens- und Finanzlage
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Die unmittelbar mit der Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage verbundenen Posten sind Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital. Diese werden wie folgt definiert:
Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. [1]
Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. [2]
Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens. [3]
Fundstelle(n):
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XAAAC-23097
1Anm. d. Red.: Auf Erwartungen nimmt die ansonsten nicht wesentlich vom RK 2003 abweichende Definition des Vermögenswertes in CF 2018 par. 4.3 keinen Bezug. Die Verfügungsmacht über eine Ressource setzt vielmehr ein Recht, also mehr als eine Erwartung voraus. Wenn unklar ist, ob ein Recht existiert (z. B. von einem anderen bestrittenen Anspruch), ist auch unklar, ob ein Vermögenswert existiert (CF 2018 par. 4.13). Gleichwohl kann nach CF 2018 par. 5.17 ein Bilanzansatz je nach den Umständen die relevantere und damit vorzugswürdige Bilanzierung sein.
2Anm. d. Red.: Auf Erwartungen nimmt die ansonsten nicht wesentlich vom RK 2003 abweichende Definition der Schuld in CF 2018 par. 4.26 keinen Bezug. Eine Schuld setzt aber eine Verpflichtung über eine Ressource voraus (CF 2018 par. 4.28 ff.). Wenn unklar ist, ob eine Verpflichtung existiert (z. B. Anspruch eines Anderen wird bestritten), ist auch unklar, ob eine Schuld existiert (CF 2018 par. 4.35). Gleichwohl kann nach CF 2018 par. 5.17 ein Bilanzansatz je nach den Umständen die relevantere und damit vorzugswürdige Bilanzierung sein.
3Anm. d. Red.: Entspricht i. W. CF 2018 par. 4.63.