IASB Rahmenkonzept 2003 10

EINFÜHRUNG

Adressaten und ihre Informationsbedürfnisse

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Obwohl die Abschlüsse nicht alle Informationsbedürfnisse dieser Adressaten erfüllen können, gibt es Bedürfnisse, die allen Adressaten gemein sind. Da Investoren dem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen, werden die Angaben aus den Abschlüssen, die ihrem Informationsbedarf entsprechen, auch den Informationsbedürfnissen der meisten anderen Adressaten entsprechen, die ein Abschluss erfüllen kann. [1]

Fundstelle(n):
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XAAAC-23097

1Anm. d. Red.: CF 2018 par. 1.10 unterstellt keinen Interessengleichklang zwischen Primäradressaten (Investoren/Anteilseigner und Gläubiger) und anderen Gruppen.