StGB § 10
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
Erster Titel: Geltungsbereich
§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-27062