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Wettbewerbsverbot für nicht an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Wettbewerbsverstößen kann aber treuwidrig sein
Die Zulässigkeit der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten für Geschäftsführer einer Gesellschaft ist unstreitig. Dies gilt auch für Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind. Aber wie steht es mit einem Wettbewerbsverbot für einen nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschafter? Mit dieser Frage hat sich das ) kürzlich befasst. Daneben ging es um die Frage von Treuepflichten, konkret darum, ob Ansprüche wegen der Verletzung von Wettbewerbsverboten auch dann geltend gemacht werden können, wenn die Wettbewerbshandlungen einvernehmlich erfolgten. Dies hat das Gericht im entschiedenen Fall bejaht.
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I. Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten im Gesellschaftsvertrag
[i]Verbot, um zu verhindern, dass die Gesellschaft von innen ausgehöhlt wirdNach ständiger Rechtsprechung erfordert die Vereinbarung von Wettbewerbsverboten in den Grenzen des § 138 Abs. 1 BGB (sittenwidriges Rechtsgeschäft), dass sie nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht über schützenswerte Interessen des Begünstigten hinausgehen und den Verpflichteten nicht übermäßig beschränken (, NWB YAAAD-37267). Dies zu beurteilen ist stets Gegenstand einer Abwägung...