Gesetzgebung | Bundestag beschließt Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am das "Vierte Bürokratieentlastungsgesetz" (BT-Drucks. 20/11306) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/13015) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (BT-Drucks. 20/13016) zugrunde. Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
U.a. sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer von zehn auf acht Jahre für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
Abbau von Melde- und Informationspflichten, wie z.B. die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige,
Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch den Abbau von Schriftformerfordernissen, die Einführung einer digitalen Auslesung von Reisepässen bei der Fluggastabfertigung und die Einführung einer zentralen Datenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung,
Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung in dem Unterhaltsvorschussgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Bundesnotarordnung und mehreren weiteren Vorschriften.
Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden folgende Änderungen beschlossen:
Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Bekanntgabe von Steuerbescheiden und anderen Steuerverwaltungsakten: Künftig soll es den Steuerbehörden ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers soll entfallen, stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant.
Entlastung von Unternehmen durch Änderungen im Aktienrecht: Künftig soll es ausreichen, Unterlagen zu vergütungsbezogenen Beschlüssen auf der Hauptversammlung auf der Internetseite zu veröffentlichen. Eine Bekanntmachung soll dann nicht mehr nötig sein.
Im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz sollen die Formerfordernisse erweitert werden. Damit solle es Unternehmen erlaubt werden, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren. Ausgenommen von der Neuregelung sind zum Schutz von Arbeitnehmern die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, die in § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannt sind (u.a. Bau-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe sowie Fleischwirtschaft).
Im Bereich der Leiharbeit sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll künftig verankert werden, dass für Überlassungsvereinbarungen zwischen Ver- und Entleihern die Textform ausreichend ist, diese also beispielsweise per E-Mail abgeschlossen werden können. Weitere Änderungen betreffen z.B. Unternehmen, die Betriebsstätten vollständig in einen anderen behördlichen Zuständigkeitsbereich verlegen. Statt jeweils einer An- und Abmeldung bei der örtlichen Behörde soll künftig die Anmeldung im neuen Zuständigkeitsbereich ausreichen.
Zudem nahmen die Koalitionsfraktionen noch etliche Änderungen an Regelungen vor, die bereits im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Verzichtet wird beispielsweise auf die vorgesehene Regelung, bei Flugabfertigungen Reisepässe digital auszulesen.
Mit Blick auf laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren wurde zudem die Regelung zu den modifizierten Aufbewahrungsfristen angepasst. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist soll für Personen und Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, erst mit einer Verzögerung von einem Jahr gelten.
In seiner Stellungnahme zu dem Gesetz begrüßt der Bundesrat den Entwurf grundsätzlich und unterbreitet etliche Änderungsvorschläge, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige will sie direkt übernehmen. Das trifft in modifizierter Form unter anderem auf den Vorschlag des Bundesrates zu, die Textform bei Arbeitsverträgen zu stärken.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens halten wie Sie mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-75967