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Gesetzentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz liegt vor
§ 105a SGB IV-E sieht ab 2028 eine zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe vor
Überbordende Bürokratie ist ein Hemmschuh für die deutsche Volkswirtschaft: Anzeige-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten oder überlange Genehmigungsverfahren belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern sind auch aus Sicht der Bürger ein ständiges Ärgernis. Bürokratieabbau ist deshalb auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom November 2021 gewesen. Jetzt hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) vorgelegt, zu dem an dieser Stelle ein Überblick erfolgt.
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I. Hintergrund
[i]Entlastung wurde bereits durch MEG I, II und III herbeigeführtUnnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik. Mit dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG I v. , BGBl 2006 I S. 1970) wurde bereits im Jahr 2006 eine Reihe von Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie auf den Weg gebracht. Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II v. , BGBl 2007 I S. 2246) hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 den eingeleiteten Entbürokratisierungs- und Deregulierungsprozess zugunsten der mittelständischen Wirtschaft kon...BGBl 2009 I S. 550