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Gesetzentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz liegt vor
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1032Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik, weshalb Bürokratieabbau ein zentrales Politikziel ist. Die am vorgelegten Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am vom Kabinett beschlossen.
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Bürokratieabbaumaßnahmen außerhalb des BEG IV
[i]Schwellenwertanhebung für Bilanzierung und Rechnungslegung sowie WachstumschancenGBereits am hat die Regierung mit der Ergänzung des „Gesetzentwurfs zur Einführung eines Leitscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ eine Schwellenwertanhebung für Bilanzierung und Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen nach der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen; das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch aus. Dem Wachstumschancengesetz haben auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses am der Bundestag und am der Bundesrat zugestimmt. Das „abgespeckte“ Gesetz sieht vor allem steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor.
[i]OZGÄndG im BR ohne ausreichende ZustimmungDem am vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur...