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StuB Nr. 11 vom Seite 439

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Der „Bürokratie-Burnout“ soll verhindert werden

StB Michael Seifert

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 20/11306 vom ). Der Bundesjustizminister Buschman hat vollmundig verkündet, dass hiermit der „Bürokratie-Burnout“, an dem Deutschland leidet (vgl. Plenarprotokol 20/170 vom S. 21945), bekämpft werden soll. Der Bürokratiekostenindex soll hierdurch auf ein Allzeittief sinken (vgl. Plenarprotokoll 20/170 vom S. 21945). Ob dies die Praxis vollends überzeugt oder ob dies nur eine persönliche Einschätzung ohne Realitätsbezug ist, liegt wohl im Auge des Betrachters.

Eine erste Lesung fand im Bundestag am statt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sollen die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie entlastet werden.

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