Praxishandbuch der internationalen Umstrukturierungen
1. Aufl. 2024
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Teil 2.E. Weitere Umwandlungsformen
I. Grenzüberschreitende Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
1. Anwendungsbereich
a) Sachlicher Anwendungsbereich § 20 UmwStG
396§ 1 Abs. 3 UmwStG bestimmt den sachlichen Anwendungsbereich des Sechsten bis Achten Teils des UmwStG, der die §§ 20–25 UmwStG umfasst. In § 1 Abs. 3 Nr. 1–5 UmwStG sind die erfassten Einbringungssachverhalte abschließend genannt. Neben gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen (etwa Verschmelzung, Aufspaltung oder Abspaltung) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kommen auch Vermögensübertragungen durch Einzelrechtsnachfolge als begünstige Sachverhalte in Betracht.
b) Übertragungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
397Eine Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird u. a. dadurch bewirkt, dass Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft nach den Regelungen des UmwG verschmolzen werden. Ferner gehören auch die Aufspaltung und Abspaltung von Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften sowie die Ausgliederung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen auf bereits bestehende oder neu gegründete Kapitalgesellschaften zu den begünstigten handelsrechtlichen Umwandlungsarten, die im ...