Praxishandbuch der internationalen Umstrukturierungen
1. Aufl. 2024
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Teil 2.C. Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
I. Allgemeine steuerliche Einordnung
227Das UmwStG in der bis zum geltenden Fassung erfasste ausschließlich inländische Verschmelzungsvorgänge. Durch das SEStEG ist der Anwendungsbereich der §§ 11–13 UmwStG auf übertragende EU-/EWR-Kapitalgesellschaften ausgedehnt worden. Dabei werden sowohl reine Inlandsverschmelzungen als auch Auslandsverschmelzungen mit Inlandsbezug, Inlandsverschmelzungen mit Auslandsbezug sowie grenzüberschreitende Verschmelzungen vom Regelungsbereich umfasst. Mit dem KöMoG ging eine weitere Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 11–13 UmwStG einher. Für steuerliche Übertragungsstichtage ab dem trat durch die Streichung des bisherigen § 1 Abs. 2 UmwStG eine weitere Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts ein und auch Verschmelzungen unter Beteiligung von Drittstaatengesellschaften werden vom UmwStG erfasst. Die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf EU-/EWR-Gesellschaften besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
228Eine grenzüberschreitende Verschmelzung stellt einen grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgang dar. Die Verschmelzung ist dabei als Hinausverschmelzung einer inländischen Kapitalgesellsc...