Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 4k Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen
Die Norm fußt auf den Arbeiten der OECD im Bereich des BEPS-Projektes. Grundlegende Überlegungen finden sich daher in dem Aktionspunkt 2 der OECD, vgl. hierzu OECD (2017), Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, Aktionspunkt 2, Abschlussbericht 2015.
Greinert/Siebing, Hybride Gestaltungen – Ein kritischer Überblick über § 4k EStG-E, Ubg 2020, 589; Grotherr, ATAD-Umsetzungsgesetz: Anwendungs- und Auslegungsfragen zum neuen Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4k EStG-E bei hybriden Gestaltungen, IStR 2020, 773; Grotherr, Das neue Betriebsausgabenabzugsverbot bei hybriden Gestaltungen gern. § 4k EStG-E, Ubg 2020, 377; Kraft, Der gesetzgeberische Totalausfall bei der ATAD-Umsetzung vor dem Hintergrund aktueller Einflüsse auf die künftige Hinzurechnungsbesteuerung, FR 2020, 105; Kußmaul/Müller/Berens, Verschärfung des Betriebsausgabenabzugs bei sog. Besteuerungsinkongruenzen – Entwurf eines § 4k EStG i.R.d. ATAD-UmsG, ISR 2020, 399; Loose, Entwurf von Anti-Hybrid-Regeln durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, PIStB 2020, 73; Marquardsen, ATADUmsG: Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4k Abs. 4 EStG-E – Was wird aus § 4i EStG?, IStR 2020, 623; Müller-Ga...