Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
R 42b LStR; NWB GAAAG-94752, betr. LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarungen.
Drenseck, Verwaltungsakte im Lohnsteuer- und Einkommensteuerverfahren, DStJG 9 (1986), 377; Hidien/Holthaus, Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer und Gleichmaß der Besteuerung, ; Schramm/Harder-Buschner, ELSTAM – Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim neuen Verfahren beachten? Der Lohnsteuerabzug in einer zeitgemäßen Form, ; Bultmann, Inhaberschaft des Erstattungsanspruchs nach vom Arbeitgeber durchgeführtem Lohnsteuerjahresausgleich, ZInsO 2018, 1135; Günther, Regierungs-Entwurf eines JStG 2024, EStB 2024, 193.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Als letzter Akt des Lohnsteuerabzugsverfahrens ist der betriebliche LSt-Jahresausgleich ein Sonderfall der Änderung des LSt-Abzugs i. S. des § 41c EStG. Dies dient einer zeitnahen Festsetzung der zutreffenden Jahreslohnsteuer, die besonders bei unterschiedlichen Monatslöhnen, Änderung der LSt-Abzugsmerkmale oder Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu E...