Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V

Daniela Karbe-Geßler (März 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Mit dem Faktorverfahren soll der geringer verdienende ArbN den Anreiz erhalten, eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Durch den Faktor werden bei jedem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die steuerentlastenden Normen sowie die Wirkung des Splittings beim LSt-Abzug berücksichtigt. Der LSt-Abzug wird so der voraussichtlichen ESt-Jahresschuld fast genau angenähert. ESt-Nachzahlungen bei Ehegatten vor allem bei der Steuerklassenkombination III/V werden vermieden.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Mit dem JStG 2009 wurde § 39f in das EStG aufgenommen und gilt seit . Die letzte Änderung erfolgte zum .

3Geltungsbereich: § 39f EStG gilt für ArbN-Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Antragsverfahren und Berechnung des Faktors nach § 39f Abs. 1 EStG

6Der Antrag ist beim FA nur für die Steuerklasse IV bis zum 30.11. des Kj. zu stellen. Es sind nur die voraussichtlichen Arbei...

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