Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
NWB CAAAH-00052; BStBl 2014 I 1411.
Schramm/Harder-Buschner, ELStAM – Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim neuen Verfahren beachten?, .
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Im Jahr 2013 erfolgte die Einführung des elektronischen LSt-Abzugsverfahrens, welches die Lohnsteuerkarte ablöste. Durch elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM) werden alle Daten für den LSt-Abzug zwischen FA, ArbG und ArbN elektronisch übermittelt.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39e EStG ist die Einführungsnorm der ELStAM und regelt das technische Verfahren.
3Geltungsbereich: § 39e EStG gilt für alle ArbG, die in Deutschland verpflichtet sind, LSt einzubehalten und abzuführen. Für alle ArbN, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind ELStAM zu bilden und in der ELStAM-Datenbank zu speichern.
4 Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 39 EStG definiert die LSt-Abzugsmerkmale.
5–7(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Bildung von ELStAM nach § 39e Abs. 1 EStG
8 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet automatisiert für jeden ArbN die Steuerklasse und für die...