Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung
1. Aufl. 2023
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32 Abschläge und Zuschläge – Discounts und Premiums
32.1 Überblick
Je nachdem, ob der Kalkulationszinssatz erhöht oder der Unternehmenswert reduziert werden soll, spricht man von Zuschlägen oder Abschlägen. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, eine Besonderheit im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen, wobei im Ergebnis immer eine Reduzierung des Bewertungsergebnisses gegenüber einer „normalen“ Bewertung das Ziel ist. Den Zu- bzw. Abschlägen ist gemein, dass sich der dafür angeführte Grund von den anderen Besonderheiten des Bewertungsobjekts nicht trennscharf abgrenzen lässt. Der Fungibilitätszuschlag berücksichtigt z. B. den Umstand, dass sich nicht notierte Unternehmen nicht so leicht wie Aktien verkaufen lassen. Der erhöhte Kalkulationszinssatz für fehlende Diversifikation berücksichtigt, dass sich Inhaber von nicht notierten Unternehmen nicht so problemlos diversifizieren können wie die Anteilseigner börsennotierter Unternehmen. Dazu kommt, dass Gesellschafter nicht notierter Unternehmen regelmäßig Verfügungsbeschränkungen unterworfen sind und die Unternehmen kleiner als notierte Unternehmen sind, weshalb ein Size-Abschlag zu erwägen ist.
Die konsequente Berücksichtigung aller mö...