Christoph Wollny

Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung

1. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02261-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68571-2

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Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung (1. Auflage)

22 Verlustvorträge und Wertbeitrag

22.1 Überblick

Handelsrechtliche Verlustvorträge schränken die Ausschüttungsmöglichkeiten eines Unternehmens ein, da ausschüttungsfähig nur der Bilanzgewinn ist. Damit müssen Jahresüberschüsse zunächst zum Verlustausgleich verwendet werden, bevor Ausschüttungen wieder möglich sind. Handelsrechtliche Verlustvorträge wirken somit wertreduzierend.

Steuerliche Verlustvorträge sind die Folge handelsrechtlicher Verluste. Von den Verlustvorträgen, die in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, kann nicht zwangsläufig auf die Höhe der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge geschlossen werden. Zum einen ist dies die Folge der Modifikationen, die bei der Ermittlung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage vorzunehmen sind. Zum anderen können geleistete Einlagen oder die Verrechnung mit Rücklagen die handelsrechtlichen Verlustvorträge ausgeglichen haben, was ohne Einfluss auf den Bestand der steuerlichen Verlustvorträge bleibt.

Steuerpflichtige Gewinne können mit steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden. Eine vollständige Verrechnung kann seit Einführung der Mindestbesteuerung nicht vorgenommen werden, weshalb trotz noch ni...

Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung

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