Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung
1. Aufl. 2023
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5 Bewertungsanlässe
5.1 Überblick
Die funktionale Unternehmensbewertung hat zu der Erkenntnis geführt, dass die Zuordnung von Bewertungskonzepten (objektivierte und subjektive Bewertung) zu Bewertungsanlässen kein präzises Abgrenzungskriterium ist. In der Lebenswirklichkeit wird diese Zuordnung immer wieder vorgenommenen, weshalb auch an dieser Stelle entsprechend verfahren wird. Je nach Bewertungsanlass ist der Wert eines Unternehmens nach unterschiedlichen Regeln zu ermitteln. Die Regeln können sich aus dem Gesetz oder einem Vertrag ergeben. Für jede Unternehmensbewertung ist somit zu klären:
Welcher Bewertungsanlass liegt vor?
Welches Bewertungskonzept ist anzuwenden?
Welche Empfehlungen ergeben sich aus IDW S1 zu dem jeweiligen Bewertungskonzept?
Welche Bewertungsvorgaben sind zu berücksichtigen, die sich aus dem Gesetz, einem Vertrag, der Rechtsprechung, der Bestellung des Bewertungsgutachters oder dem Beweisbeschluss ergeben?
Im Folgenden wird immer auf gesetzliche und vertragliche Bewertungsanlässe hingewiesen. Unter vertraglichen Bewertungsanlässen sind dabei Anlässe zu verstehen, die sich aus einem Gesellschaftsvertrag oder einer Satzung ergeben. Es geht dabei immer um das Verhäl...