Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung
1. Aufl. 2023
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2 Wertmaßstab und rechtsgeleitete Bewertung
2.1 Normativer Wertmaßstab und Grenzpreismodell
Die Rechtsprechung fordert bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen eine Abfindung zum „vollen Wert“, zum „wirklichen Wert“ bzw. zum „wahren Wert“. Ausgefüllt wird dieses Bewertungsziel durch die Rechtsprechung mit dem Verweis auf den Bewertungsmaßstab des Verkehrswertes. § 194 BauGB definiert den Verkehrswert bzw. Marktwert – und zwar allgemeingültig – wie folgt:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Der Verkehrswertdefinition liegt eine fiktive Verkaufssituation zugrunde. Ausgangspunkt für die Situationsbeschreibung ist die Partei des Verkäufers, die sich allerdings auch nur mittelbar aus dem Bewertungsobjekt – in der Definition ein Grundstück – ergibt. Der Verkäufer, und damit das Bewertungssubjekt, ist Eigentümer des Bewertungsob...