Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung
1. Aufl. 2023
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1 Rechtsgeleitete Unternehmensbewertung
Der häufig zitierte Ausspruch „Ein Unternehmen ist das wert, was jemand dafür zu zahlen bereit ist“ lässt Zweifel daran aufkommen, dass die Beschäftigung mit der Unternehmensbewertung ein sinnvolles Aufgabengebiet ist. Es reicht danach, ein Kaufpreis-Angebot einzuholen, um den Unternehmenswert festzustellen. Dass die beliebte Kaufpreis-Floskel falsch ist, legt allerdings bereits der gesunde Menschenverstand nahe. Warum sollte man als Käufer einen Kaufpreis zahlen, wenn man durch den Unternehmenskauf nicht ein Wertäquivalent erhält, das größer ist als dieser gezahlte Preis? Wenn der Preis mit dem Wert einer Sache gleichzusetzen wäre, dann wären Aussagen wie „Das war ein preiswerter Kauf“ oder „Das haben wir günstig geschossen“ sinnentleert. Hier hat man doch offensichtlich weniger bezahlen müssen, als einem die erworbene Sache subjektiv wert ist.
Wer immer noch zweifelt, soll sich an die – leider sprachlich irreführenden – Hinweise in Börsennachrichten erinnern, mit denen auf die „Unterbewertung“ – es sollte besser Unterbepreisung heißen – von Aktien hingewiesen wird. Hier liegt ein von dem Wertpapieranalysten identifiziertes Missverhältnis zwis...