BWaldG § 27

Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Abschnitt III: Forstbetriebsverbände

§ 27 Aufgaben der Verbandsversammlung

1Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. 2Sie beschließt über

  1. die Höhe der Umlagen und Beiträge;

  2. den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;

  3. die Entlastung des Vorstandes;

  4. die Änderung der Satzung;

  5. den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;

  6. die Auflösung des Forstbetriebsverbandes;

  7. die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-25393