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Buchführung & Bilanzierung

Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Vereinfachungen an Set 1 der ESRS innerhalb des festen Rahmens der CSRD vorgeschlagen

Am 3.12.2025 hat die EFRAG die Vorschläge für die Vereinfachungen des Set 1 der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als fachliche Empfehlung an die EU-Kommission übergeben, welche gegenüber des Ende Juli 2025 zur Konsultation gestellten Exposure Drafts wiederum viele Änderungen aufweisen.

IDW //

IDW veröffentlicht ISSA [E-DE] 5000 für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen

Ende November dieses Jahres verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 „General Requirements for Sustainability Assurance Engagements“ als Entwurf einer um nationale Besonderheiten ergänzten, deutschen Übersetzung. Der Standardentwurf des ISSA [E-DE] 500 trägt den Titel „Allgemeine Anforderungen an Nachhaltigkeitsprüfungen“ und behandelt betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Im Standardentwurf sind die bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen unter seiner Anwendung zu beachtenden nationalen Besonderheiten entweder als sogenannte „D-Textziffern“ oder in eckigen Klammern ergänzt. Im Übrigen wurden die Vorgaben des ISSA 5000 bei der Übersetzung nicht verändert. In den Anwendungsbereich des ISSA [E-DE] 5000 fällt nach Transformation der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Zudem gehören freiwillige Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten und anderen Nachhaltigkeitsinformationen dazu. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ist der gesamte Nachhaltigkeitsbericht zu prüfen, bei freiwilligen Prüfungen ist dagegen auch die Prüfung nur ausgewählter Nachhaltigkeitsinformationen zulässig, soweit die Voraussetzungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorliegen. ISSA [E-DE] 5000 berücksichtigt derzeit den Rechtsstand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der CSRD zum Verabschiedungsdatum durch den HFA des IDW am 28.11.2025 sowie die nationale Umsetzung der Richtlinie in Form des Regierungsentwurfs für ein CSRD-Umsetzungsgesetz vom 3.9.2025. Weitere Anpassungen der CSRD und anderer europäischer Rechtsakte durch die sogenannte Omnibus-Initiative der EU-Kommission werden im Rahmen des Standardsetzungsprozesses berücksichtigt. Weil die CSRD derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt ist, enthält ISSA [E-DE] 5000 derzeit weder zum Prüfungsurteil noch in Bezug auf Regelungen der Berufssatzung WP/vBP notwendige „D-Textziffern“. Anlage 3 des Standardentwurfs enthält Beispiele für Prüfungsvermerke. Sie setzen die Anforderungen des ISSA 5000 um, ohne deutsche und europäische Besonderheiten zu berücksichtigen. Daher sind diese Beispiele bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung ISSA [DE] 5000 durchgeführten Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen nicht anwendbar. ISSA [DE] 5000 soll für betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen für am oder nach dem 15.12.2026 beginnende Berichtszeiträume oder zu einem bestimmten Datum am oder nach dem 15.12.2026 gelten. Seine freiwillig vorzeitige Anwendung ist zulässig. Nicht zulässig ist die Anwendung von ISAE 3000 (Revised) ab dem Anwendungszeitpunkt des ISSA 5000 für Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Der Standardentwurf steht auf der Internetseite des IDW als Flipbook zur Verfügung. Stellungnahmen zum Standardentwurf sind bis zum 31.5.2026 möglich.

BaFin //

Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle 2026

Ende November dieses Jahres kündigte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte bei der Bilanzkontrolle im Jahr 2026 an. Danach wird die BaFin insbesondere prüfen, wie Unternehmen die Folgen makroökonomischer Veränderungen im Lagebericht darstellen. Als Begründung dafür weist die BaFin auf die vielfältigen Unsicherheiten hin, die derzeit die wirtschaftliche Lage prägen, z. B. Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen, einschließlich zunehmenden Einsatzes von künstlicher Intelligenz. Die BaFin erwartet, dass berichtende Unternehmen diese Entwicklungen angemessen würdigen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren. Typische Fehlerquellen sind dabei nach Auffassung der BaFin unzureichende Datengrundlagen, optimistische Prognoseannahmen, die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug darzustellen, sowie Widersprüche zwischen der internen Steuerungslogik und der externen Berichterstattung. Unternehmen müssen in ihrer Berichterstattung einen objektivierten Maßstab anlegen. Sie dürfen sich darin nicht auf subjektive Einschätzungen der Unternehmensleitung oder auf interne Steuerungsgrößen beschränken. Der von der BaFin genannte Prüfungsschwerpunkt greift die bereits im Oktober 2025 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gemeinsam mit den Enforcement-Behörden der Mitgliedstaaten festgelegten Prüfungsschwerpunkte auf (für IFRS-Abschlüsse vor allem die Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten sowie die Segmentberichterstattung; siehe dazu auch WP Praxis 12/2025 S. 444 WAAAK-04371).

Jahresabschluss //

Prozessoptimierung bei der Erstellung des (Jahres-)Abschlusses

Ziele, Methoden, generelles Vorgehen und organisatorische Maßnahmen zur optimierten Ausgestaltung der Prozesse im betrieblichen Rechnungswesen

Im heutigen sehr dynamischen Wettbewerbsumfeld sieht sich das betriebliche Rechnungswesen mit zunehmend wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Die Berichtspflichten nehmen – sowohl was deren Häufigkeit und Umfang als auch deren Komplexität und Qualitätsansprüche anbelangt – immerfort zu und sollen in kürzeren Fristen erfüllt werden.

Jahresabschluss //

Schwierige Bilanzzeiten: Fit für die Jahresabschlusserstellung 2025

Das aktuelle Bilanzjahr als Herausforderung für Unternehmen und deren Berater

Vielen Unternehmen steht auch für 2025 ein kompliziertes Bilanzjahr ins Haus. Nach den Schwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der vielfältigen Folgen des Kriegs in der Ukraine – Lieferkettenstörungen, steigende Rohstoffpreise, erhöhte Energiekosten seien da nur ein paar Teilaspekte – ergeben sich nochmalige Erschwerungen durch die anhaltenden Rezessionsauswirkungen.

Jahresabschluss //

Jahresabschluss 2025: Praxishinweise und Gestaltungstipps

Überblick zur aktuellen und geplanten Gesetzeslage, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche Gesetzesänderungen und BMF-Schreiben, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu beachten sind. Dies betrifft etwa den Bereich der Abschreibungen sowie die Bilanzierung von Immobilien. Hinzu kommen neue BFH-Urteile und Finanzgerichtsentscheidungen.

Jahresabschluss //

Klein, mittel oder groß? – Praxisfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Größenmerkmale

Die Einstufung einer Kapitalgesellschaft in die Größenklassen „klein“, „mittel“ und „groß“ hat Auswirkungen auf die Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten dieser Gesellschaft. Der Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit den praktischen Problemen der Größenklasseneinstufung im Zusammenhang mit Umwandlungen, Neugründungen, Anwachsungen und asset deals.

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