Soll man die CSRD-Frösche fragen, ob der Regulierungssumpf trockengelegt werden soll?
In dieser Folge diskutieren die Autoren am Beispiel einer CSRD-Studie, warum Teilnehmer und Inhalt einer Studie stets kritisch zu würdigen sind.
Dr. Norbert Lüdenbach geht im aktuellen Praxisfall der Frage nach, ob eine Rückstellung bei Rückgriffsansprüchen gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage angesetzt werden muss.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema des Ansatzes und der Bewertung von Forstbaumschulkulturpflanzen im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Anwendung des sog. Baumschulerlasses.
In der Literatur wird die Aktivierung von Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 28.4.2025 den Entwurf „Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures Proposed amendments to IFRS S2“ veröffentlicht. Hintergrund der gezielten Änderungen an IFRS S2 sind Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen erhalten.
Der EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) hat am 25.4.2025 den Arbeitsplan zur Vereinfachung von ESRS Set 1 an die EU-Kommission übermittelt. Hintergrund dieses Projekts sind die Omnibusvorschläge der EU-Kommission vom 26.2.2025, die u. a. eine Vereinfachung der ESRS Set 1 vorsehen. Daraufhin hat die EU-Kommission EFRAG aufgefordert, bis zum 31.10.2025 fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung von ESRS Set 1 zu erarbeiten und ihr zuvor einen Arbeitsplan zu übermitteln.
In den letzten Jahren war das Bilanzsteuerrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten bilanzsteuerrechtlichen Problemen bringen und auf ggf. vorhandene Verwaltungsanweisungen hinweisen.
Dr. Norbert Lüdenbach geht im aktuellen Praxisfall der Frage nach, ob eine Rückstellung bei Rückgriffsansprüchen gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage angesetzt werden muss.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema des Ansatzes und der Bewertung von Forstbaumschulkulturpflanzen im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Anwendung des sog. Baumschulerlasses.
In der Literatur wird die Aktivierung von Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert.
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 28.4.2025 den Entwurf „Amendments to Greenhouse Gas Emissions Disclosures Proposed amendments to IFRS S2“ veröffentlicht. Hintergrund der gezielten Änderungen an IFRS S2 sind Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen erhalten.
Der EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) hat am 25.4.2025 den Arbeitsplan zur Vereinfachung von ESRS Set 1 an die EU-Kommission übermittelt. Hintergrund dieses Projekts sind die Omnibusvorschläge der EU-Kommission vom 26.2.2025, die u. a. eine Vereinfachung der ESRS Set 1 vorsehen. Daraufhin hat die EU-Kommission EFRAG aufgefordert, bis zum 31.10.2025 fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung von ESRS Set 1 zu erarbeiten und ihr zuvor einen Arbeitsplan zu übermitteln.
In den letzten Jahren war das Bilanzsteuerrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten bilanzsteuerrechtlichen Problemen bringen und auf ggf. vorhandene Verwaltungsanweisungen hinweisen.
Ende April dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information – GLESI) (PDF) in finaler Fassung.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Bilanzierung erweiterter Garantien“.
Am 28.8.2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5) verabschiedet.
Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 27.3.2025 EFRAG mit der Überarbeitung des ESRS Set 1 beauftragt. EFRAG soll den Vorschlag für das überarbeitete ESRS Set 1 bis 31.10.2025 der EU-Kommission vorlegen.
Am 14.4.2025 hat der EU-Rat dem „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt. Zuvor hatte bereits am 3.4.2025 das EU-Parlament zugestimmt.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung“.
In den letzten Jahren haben die Regulierer der Europäischen Union Unternehmen mit umfangreichen Reporting-Anforderungen konfrontiert. Eine sehr umfassende Regelung dazu war die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Sie verpflichtet große Kapitalgesellschaften in der EU sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu, ihre Geschäftsberichte mit einem umfangreichen Nachhaltigkeits-Reporting zu versehen. Von der Berichtspflicht betroffen sind Schätzungen zufolge rund 49.000 Unternehmen innerhalb der EU.
Die handelsrechtliche Bilanzierung der „Einbringung“ variiert sowohl beim Zuwendenden als auch beim Empfänger in Abhängigkeit von der Art der Durchführung der Vermögenszuwendung.