Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe“.
Im aktuellen Praxisfall geht es um die Bestimmung der passenden Bilanzierungsmethode für die Anschaffung von Rechten gegen erfolgsabhängigen Kaufpreis, hier am Beispiel von Software- und sonstigen Rechten.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema der energetischen Gebäudesanierung im Spannungsfeld von Handels- und Steuerbilanz.
Mit dem am 18.7.2025 veröffentlichten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster“) werden nicht nur einige verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in der Steuerbilanz geschaffen, sondern auch der Körperschaftsteuersatz und der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften mit Wirkung für Veranlagungszeiträume ab 2028 gesenkt.
Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung sind nach einem Urteil des FG Münster vom 15.11.2024 grds. nicht bereits im Jahr der Steuerentstehung zu bilden, sondern erst zu dem Bilanzstichtag, zu dem der Stpfl. aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss.
Erstattungszinsen fallen immer dann an, wenn eine Überzahlung an das Finanzamt vorliegt und ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Doch was auf den ersten Blick wie eine erfreuliche Rückzahlung aussieht, kann steuerlich durchaus Tücken bergen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Fortlaufende Ertragsrealisierung vor Abnahme bei untypischem Bauauftrag“.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Bewertung von im Wege einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG zugegangenen Vermögensgegenständen im handelsrechtlichen Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG“.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe“.
Im aktuellen Praxisfall geht es um die Bestimmung der passenden Bilanzierungsmethode für die Anschaffung von Rechten gegen erfolgsabhängigen Kaufpreis, hier am Beispiel von Software- und sonstigen Rechten.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema der energetischen Gebäudesanierung im Spannungsfeld von Handels- und Steuerbilanz.
Mit dem am 18.7.2025 veröffentlichten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster“) werden nicht nur einige verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in der Steuerbilanz geschaffen, sondern auch der Körperschaftsteuersatz und der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften mit Wirkung für Veranlagungszeiträume ab 2028 gesenkt.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für September 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Grund für die Anpassungen sind gesetzliche Neuerungen, wie u. a. die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen zum 1.1.2025. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung ein.
Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung sind nach einem Urteil des FG Münster vom 15.11.2024 grds. nicht bereits im Jahr der Steuerentstehung zu bilden, sondern erst zu dem Bilanzstichtag, zu dem der Stpfl. aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss.
Erstattungszinsen fallen immer dann an, wenn eine Überzahlung an das Finanzamt vorliegt und ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Doch was auf den ersten Blick wie eine erfreuliche Rückzahlung aussieht, kann steuerlich durchaus Tücken bergen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt im aktuellen Praxisfall das Thema „Fortlaufende Ertragsrealisierung vor Abnahme bei untypischem Bauauftrag“.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Bewertung von im Wege einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG zugegangenen Vermögensgegenständen im handelsrechtlichen Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG“.
Der Beitrag gibt einen Überblick über den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ vom 10.7.2025.
Der Einbau eines zusätzlichen Notentwässerungssystems auf dem Dach eines Betriebsgebäudes, das aufgrund geänderter DIN-Vorschriften eingebaut werden musste und das die bisherige Dachentwässerungsanlage ergänzt, führt zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Umsatz-/Gewinnrealisierung aus einem erfolgsabhängigen Anwalts-Honorar“.
Das BMF hat eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht. Die GoBD wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst (BMF, Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088).