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Buchführung & Bilanzierung

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Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen finanzamts- und rechtsprechungskonform bilden

Grundsätze, Berechnungsmethoden und Praxishinweise

Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.

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