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Auszubildende in der Entgeltabrechnung
Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Besonderheiten
Die Gewinnung und Ausbildung qualifizierter Nachwuchskräfte stellt für viele Unternehmen eine zentrale Zukunftsaufgabe dar. Vorurteile gegenüber jüngeren Generationen – etwa der „Gen Z“ – halten sich mitunter hartnäckig, doch die Realität zeigt: Auszubildende sind ein wesentlicher Baustein für den langfristigen Unternehmenserfolg.
Mit der Aufnahme einer Ausbildung gelten für diese Beschäftigtengruppe spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen. Bei der Entgeltabrechnung von Auszubildenden sind somit zahlreiche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und stellt die für die Praxis relevanten Aspekte dar.
Im Melderecht der Sozialversicherung sind spezielle Personengruppenschlüssel zu berücksichtigen, und die Beitragstragung richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung.
Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf Mindestlohn, jedoch auf eine Ausbildungsvergütung in angemessener Höhe.
Für minderjährige Auszubildende gelten sowohl beim Vertragsschluss (Vertragspartner) als auch beim Arbeitsschutz (ärztliche Untersuchungen) und...