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Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Überblick über Änderungen und nicht korrigierte Fehler
Am wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)“ auf den Internetseiten des BMF veröffentlicht. Neben redaktionellen Änderungen enthält der Entwurf auch Klarstellungen, die die Anwendung der KassenSichV vereinfachen sollen. Gedachtes Ziel ist die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen. Zwischenzeitlich haben sich auch verschiedene Verbände zu den geplanten Änderungen geäußert. Der folgende Beitrag erläutert die Änderungen und zeigt auf, dass teilweise bekannte Fehler wieder nicht korrigiert werden.
Der Entwurf enthält neben redaktionellen Änderungen wichtige Klarstellungen.
Die Beschreibung der einheitlich digitalen Schnittstelle wird neu formuliert.
Das BSI bleibt weiterhin für die kryptografischen Zertifikate zuständig.
Die Anforderungen an den Beleg bei E-Rechnungen werden angepasst.
Allgemeine Einführung
Die letzte (erste) Verordnung zur Änderung der KassenSichV wurde am im BGBl veröffentlicht. Die darin veröffentlichten Änderungen erfolgten in zwei Stufen. Bei dem aktuell veröffentlichten Entwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der...