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Verfahrensrecht

Abo Abgabenordnung //

Beweisverwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

Der BFH hat mit Beschluss v. 23.4.2025 entschieden, dass der Auswertung einer im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sichergestellten Festplatte durch den Außenprüfer ein qualifiziertes Beweisverwertungsverbot entgegensteht, wenn die Staatsanwaltschaft vor der Übersendung der Festplatte an den Prüfer keine Durchsicht nach § 110 StPO vorgenommen und die für die strafrechtliche Ermittlung nicht relevanten Daten nicht von der Übermittlung an den Prüfer ausgenommen hat.

Abo Umsatzsteuer/Abgabenordnung //

Wenn das Finanzamt zweimal klopft

Das deutsche Steuerverfahrensrecht sieht durch den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO vor, dass die Steuerfestsetzung jederzeit zugunsten oder zulasten des Unternehmers aufgehoben oder geändert werden kann (§ 164 Abs. 2 Satz 1 AO). Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH. Der Unternehmer kann sich jedoch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH hiergegen zur Wehr setzen.

Abo Abgabenordnung //

Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO

Mit Urteil v. 12.12.2024 hat der BFH entschieden, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO sei nach Maßgabe des Art. 20 GG (Demokratieprinzip) zu bestimmen. Begünstigt sei danach die Förderung eines „staatsfreien“ Prozesses der Meinungs- und Willensbildung, da die Staatsorgane durch den Prozess der politischen Willensbildung des Volkes, der in die Wahlen einmünde, erst hervorgebracht würden. Vor diesem Hintergrund kann auch der Betrieb einer Onlineplattform als Förderung der Allgemeinheit i. S. von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO anzusehen sein, wenn diese dafür bereitgestellt wird, Anliegen zu formulieren, die auf eine öffentliche Meinungsbildung mit Bezug zur Ausübung von Staatsgewalt Einfluss nehmen sollen.

Abo Abgabenordnung //

Die Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Zustellung an nicht allen Werktagen

Der Umstand, dass ein vom Finanzamt beauftragter Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

Abo Einkommensteuer //

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft

Das Darlehen eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an die vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich im Umfang der Beteiligungsquote des Gesellschafters nicht anerkannt. Aufgrund der bei den Überschusseinkünften geltenden Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt der Gesellschafter steuerlich das Darlehen im Umfang seiner Beteiligungsquote an sich selbst.

Abo Einkommensteuer //

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

Abo Finanzgerichtsordnung //

Das Vertrauen auf die Einhaltung der üblichen Postlaufzeiten nach den Änderungen durch das PostModG im Hinblick auf die steuerlichen Fristen

Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH konnte grundsätzlich darauf vertraut werden, dass inländische Briefpost – bei rechtzeitigem Einwurf vor der Leerung des Briefkastens – am folgenden Werktag ausgeliefert wird. Durch die neuen Zielvorgaben des § 18 Postgesetz (PostG), geändert durch das am 19.7.2024 in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG), kann an dem Vertrauen auf die Postlaufzeit von einem Werktag nicht mehr festgehalten werden.

Abo Finanzgerichtsordnung //

Vollständige Erfassung des Klagebegehrens gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO bei Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage

In den nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen v. 28.2.2023 und v. 28.6.2023 hat der BFH in zwei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgestellt, dass bei Erhebung sowohl einer Anfechtungsklage als auch einer Nichtigkeitsfeststellungsklage das Finanzgericht nicht nur über das Anfechtungsbegehren entscheiden darf. Das Finanzgericht dürfe gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, mithin nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden. Die ansonsten fehlerhafte Auslegung und Bescheidung des Klagebegehrens führt zu einem Verfahrensfehler gem. § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO.

Abo Bilanzsteuerrecht //

Wirtschaftliches Eigentum und Gestaltungsmissbrauch beim Wertpapierdarlehen

Für die Bestimmung, wem das wirtschaftliche Eigentum i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO an Wertpapieren zuzurechnen ist, sind nach dem Grundsatzurteil des BFH v. 13.11.2024 vier Faktoren maßgeblich: Zu prüfen ist, (a) wer die mit den Wertpapieren verbundenen Kurschancen und Kursrisiken trägt, (b) wer rechtlich und tatsächlich über die Wertpapiere verfügen kann (wirtschaftliche Dispositionsbefugnis), (c) wer die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte ausüben kann und (d) wer rechtlich befugt ist, über die Aktien zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern.

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