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Verfahrensrecht

Gesetzgebung //

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz

Am 19.12.2025 haben mehrere Gesetzesvorhaben erfolgreich den Bundesrat passiert, mit denen eine beachtliche Zahl an steuerlichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren, zum Jahresausklang umgesetzt werden konnten. Dieses neue Entlastungspaket mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 7,4 Mrd. € begünstigt breite Teile der Gesellschaft u. a. mit steuerlichen Entlastungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement. Hervorzuheben sind:

Buchführung //

Rechnungslegung in gemeinnützigen Vereinen

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auswahl der geeigneten Methode

Steuerbegünstigte Vereine (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. mit §§ 51-68 AO) haben bei der Wahl ihrer Rechnungslegungsmethode mehr Möglichkeiten als andere Personen des Steuerrechts. In der Praxis entscheiden sich viele Vereinsvorstände dafür, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG für den gesamten Verein zu erstellen, obwohl hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Außenprüfung //

Betriebsprüfung: Richtsatzsammlung auf dem Prüfstand

Auswirkungen des BFH-Urteils vom 18.6.2025 auf die Prüfungs- und Beratungspraxis

Lange haben Steuerberater und Betriebsprüfer auf das Urteil des BFH zur Richtsatzsammlung gewartet. Zehn Jahre nach dem Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung mittels Zeitreihenvergleich veröffentlichte der BFH nunmehr das Urteil vom 18.6.2025 zu den Anforderungen an die Aufzeichnungen bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Verwendung einer offenen Ladenkasse, zur Auswahl zwischen in Betracht kommenden Schätzungsmethoden und zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung.

Fokus //

Fokus: Hinzuschätzung bei offener Ladenkasse – Richtsatzsammlung geeignet?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über Folgendes zu entscheiden: Ist bei einer bargeldintensiven Diskothek mit gravierenden Mängeln in der Kassenführung die Nutzung der Richtsatzsammlung des BMF als Grundlage für eine Umsatz- und Gewinnschätzung zulässig? Lesen Sie im Folgenden, welche Beanstandungen der BFH hatte (BFH, Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21, WAAAK-00473).

Abgabenordnung //

Entkräftung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit

Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann ein schriftlicher Verwaltungsakt durch Übermittlung durch die Post bekanntgegeben werden. Post im Sinne dieser Vorschrift ist nicht nur die Deutsche Post AG, sondern auch ein (sonstiger) privater Postdienstleister. Der Verwaltungsakt gilt in diesem Fall gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einer Übermittlung im Inland am dritten (ab 1.1.2025 am vierten) Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Abgabenordnung //

Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO in Fällen eines strukturellen Zustellungsdefizits

Die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann in Fällen eines „strukturellen Zustellungsdefizits“ ohne Weiteres entkräftet werden. Ein strukturelles Zustellungsdefizit liegt vor, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass das durch den privaten Postdienstleister abgeholte Schreiben dem Empfänger zuverlässig innerhalb der Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO seit Abholung der Post zugeht.

Digitalisierung //

RABE – Ein weiterer Schritt zur digitalen Steuerwelt: Chancen, Risiken und der praktische Ablauf der Belegreferenzierung

Die Steuererklärung wird digitaler – und zwar endgültig: Mit RABE („Referenzierung auf Belege“) geht die Finanzverwaltung den nächsten großen Schritt zur papierlosen Steuerwelt. Belege müssen nicht mehr nachgereicht, sondern können direkt bei der Erstellung der Erklärung in ELSTER oder DATEV hinterlegt und den Eingabefeldern zugeordnet werden. Das spart Rückfragen, beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Transparenz. Doch mit dem neuen Komfort entstehen auch neue verfahrensrechtliche Fragen, die Steuerberater kennen sollten. RABE ist dabei mehr als ein technisches Feature – es markiert den Beginn eines neuen digitalen Verständnisses von Mitwirkung im Besteuerungsverfahren.

Außenprüfung //

Richtsätze ade? – oder doch nur ein weiteres Urteil zur Schätzung bei Kassenmängeln?

Mit dem BFH-Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) liegt das erste Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018 vor. Dieser BFH-Senat hat „erhebliche Zweifel an der Eignung der Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung“. Entscheidungserheblich war dies jedoch nicht, da eine Schätzung anhand eines inneren Betriebsvergleichs vorzugswürdig war. Denn das Ermessen von Finanzamt und Finanzgericht bei der Wahl der geeigneten Schätzungsmethode ist nicht gänzlich frei. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wie auch die Zumutbarkeit bei der Anwendung von Schätzungsmethoden sind zu beachten.

Umsatzsteuer //

Neues zum Gutglaubensschutz im Umsatzsteuerrecht

Mit seinem Vorabentscheidungsersuchen v. 19.2.2025 - XI R 23/24 (BStBl 2025 II S. 668) will der (mittlerweile aufgelöste) XI. Senat des BFH unionsrechtlich klären lassen, in welchem Verfahren (Festsetzungs- oder Billigkeitsverfahren) ein Gutglaubensschutz bei der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist (s. dazu auch Brill, NWB 33/2025 S. 2236, OAAAJ-97503). Das Verfahren betrifft unmittelbar zwar nur einen Gutglaubensschutz im Rahmen der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Die Begründung des Vorabentscheidungsersuchens stellt jedoch ganz wesentlich auf allgemeine Erwägungen ab, die für das gesamte Umsatzsteuerrecht Geltung beanspruchen. Die Entscheidung des EuG könnte daher weitreichende Folgen im Umsatzsteuerrecht zeitigen und die bisherige Rechtspraxis in Deutschland – Berücksichtigung eines Vertrauensschutzes nur im Billigkeitsverfahren – beenden.

Abgabenordnung //

Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 bis 7 AO

Der BFH hat mit Urteil v. 3.7.2025 - IV R 6/23 ( GAAAJ-99049) entschieden, dass auch außerhalb der in § 1 Abs. 2 Satz 1 StAuskV geregelten Fallgruppen nur eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 2 AO festgesetzt werden kann, wenn identische verbindliche Auskünfte hinsichtlich eines steuerlichen Sachverhalts gegenüber mehreren Antragstellern ergehen. Dabei sind die Antragsteller Gesamtschuldner.

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