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Arbeits- & Sozialrecht

Abo Sozialversicherungsrecht //

Pflegeversicherung: Verpflichtender digitaler Nachweis zur Elterneigenschaft seit dem 1.7.2025

Seit dem 1.7.2025 wird die Elterneigenschaft beitragspflichtiger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Pflegeversicherung digital erfasst. Arbeitgeber sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Anzahl der Kinder, die zu berücksichtigen sind, elektronisch abzurufen. Ziel des neuen Verfahrens ist eine rechtssichere, einheitliche und automatisierte Beitragsberechnung gemäß der seit dem 1.7.2023 geltenden Beitragssatzdifferenzierung nach § 55 Abs. 3 SGB XI.

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Familienrecht //

Veröffentlichter Gesetzentwurf für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter (BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 4.7.2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des BVerfG zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will.

Abo Arbeitsrecht //

Relevanz des Maßregelungsverbots insbesondere in kleinen Betrieben

Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht deswegen benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Die praktische Anwendung dieses sog. Maßregelungsverbots (vgl. § 612a BGB) erstreckt sich insbesondere auch auf eine Kündigung als „schärfste“ Maßnahme des Arbeitgebers. Das Verbot hat in der Praxis vor allem dann Bedeutung, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Die Rechtsprechung hat hierzu inzwischen gefestigt herausgearbeitet, dass eine Kündigung dann gegen das Maßregelungsverbot verstößt, wenn sie in Reaktion auf eine zulässige Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten ausgesprochen wird, die Rechtsausübung also kausal hierfür war.

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Sozialversicherung //

Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig (BSG)

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbständig anzusehen wäre (Bundessozialgericht, Urteil v. 5.11.2024 - B 12 BA 3/23 R).

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