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Arbeits- & Sozialrecht

Abo Arbeits- und Sozialrecht //

Berechnung von Elterngeld: Einkommensermittlung bei Arbeitnehmern

Durch Elterngeld werden Eltern nach der Geburt eines Kinds finanziell unterstützt, wenn sie sich in den ersten Lebensmonaten des Kinds der Kinderbetreuung widmen wollen. Die staatliche Leistung dient der partiellen Kompensation des Verdienstausfalls und erfolgt durch Erstattung eines Prozentsatzes des wegfallenden Nettoeinkommens (vgl. § 2 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG). Wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wird, ist vor allem bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit Gegenstand gerichtlicher Diskussionen.

Abo Fokus //

Fokus: Dauer der Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Die Streitparteien hatten einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen, wobei die Dauer der vereinbarten Probezeit der Dauer der Befristung entsprach. Das BAG hatte zu entscheiden, ob eine vorzeitige Kündigung mit Berufung auf die Probezeit wirksam war und ob der Vertrag bei einer eventuell unrechtmäßig vereinbarten Probezeit auch ordentlich gekündigt werden konnte (BAG, Urteil v. 5.12.2024 - 2 AZR 275/23, HAAAJ-85837).

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Abo

Kündigung: Einwurfeinschreiben genügt nicht

Unternehmer, die eine Kündigung per Einwurfeinschreiben versenden, riskieren deren Unwirksamkeit – und zwar dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer den Eingang nicht bestätigt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Kündigung zugegangen ist, eine Sendungsstatusverfolgung genüge auch nicht. Besser ist es daher, eine Kündigung mit Einschreiben-Rückschein oder persönlicher Zustellung mit Bestätigung zu überreichen.

Abo Arbeitsrecht //

Pflicht des Arbeitnehmers zur (nachvertraglichen) Verschwiegenheit

Arbeitnehmer haben im Rahmen ihrer Tätigkeit Berührung mit einer Vielzahl von betriebsbezogenen Informationen. Dies kann sowohl Betriebsgeheimnisse (z. B. Kalkulationsgrundlagen, Kundenkontakte, Herstellungsprozesse usw.) als auch personenbezogene Zusammenhänge mit Vorgesetzten oder Kollegen betreffen. Soweit eine Information nicht ohnehin öffentlich zugänglich ist, trifft den Arbeitnehmer grds. eine umfängliche Verschwiegenheitspflicht, auch wenn Informationen nicht ausdrücklich als geheimhaltungswürdig bezeichnet werden. Aber was gilt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses? Die Vereinbarung nachvertraglicher Verschwiegenheit wirft Probleme auf, weil es nicht nur an einer Vertragsbeziehung, sondern auch an einem angemessenen Ausgleich für den Arbeitnehmer fehlt.

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Sozialversicherung //

Aufwandsentschädigung von 5 € pro Stunde ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt (LSG)

Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 € pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 23.1.2025 - L 1 BA 64/23; Revision zugelassen).

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Familienrecht //

Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2025 angepasst (OLG)

Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben die am 11.12.2024 veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 wegen der Erhöhung des Kindergeldes mit einem geänderten Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ versehen. Diese Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge.

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Arbeitsrecht //

Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG)

Bestimmt eine Verfallklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind (BAG, Urteil v. 19.3.2025 - 10 AZR 67/24).

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Sozialversicherung //

Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig (BSG)

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbständig anzusehen wäre (Bundessozialgericht, Urteil v. 5.11.2024 - B 12 BA 3/23 R).

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Arbeitsrecht //

Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden (BAG, Urteil v. 6.5.2025 - 3 AZR 65/24).

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