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Arbeits- & Sozialrecht

Arbeits- und Steuerrecht //

Arbeits-, Steuer- und Sozialrechtliches zur Aktivrente sowie praktische Hinweise für das Lohnbüro

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 361) ist am 1.1.2026 in Kraft getreten. Mit der Aktivrente soll ein gezielter Anreiz gesetzt werden, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Flankiert wird der Steueranreiz durch Einschränkungen beim sog. Vorbeschäftigungsverbot.

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Sozialversicherung //

Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente (BSG)

Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat der 6a. Senat des BSG am 22.1.2026 für die noch bis zum 31.12.2025 geltende Rechtslage entschieden (Az: B 6a/12 KR 14/24 R).

Arbeitsrecht //

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaub und – selten – auf Urlaubsabgeltung

Jeder Arbeitnehmer i. S. des § 2 Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Die Gewährung von Urlaub und eine etwaige Abgeltung von Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BUrlG führt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Konflikten. In jüngerer Zeit hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der „Neugewährung“ von Urlaub, der für den Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne in der Corona-Pandemie nicht den erwünschten Erholungseffekt hatte, mit dem vertraglich ausgeschlossenen Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung einer Arbeitnehmerin und der Berechnung von Abgeltungsansprüchen nach beendetem Arbeitsverhältnis befasst.

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Sozialversicherung //

Übergangsregelung für Lehrkräfte (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nimmt Stellung zum Anwendungsbereich und den Voraussetzungen der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, die mit Wirkung zum 1.3.2025 in Kraft getreten ist. Bei einer Beschäftigung als Lehrkraft, die fehlerhaft als selbständige Tätigkeit behandelt wird, wird die Versicherungspflicht der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeschoben und erst ab dem 1.1.2027 wirksam.

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Arbeitsrecht //

Anfechtung einer Betriebsratswahl (BAG)

Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbständigen Betriebsteil i. S. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus (BAG, Beschlüsse v. 28.1.2026 – 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24).

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Gehaltsabrechnung //

Störung bei der Bereitstellung der KV/PV-Merkmale (BZSt)

Aufgrund einer technischen Störung im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, kam es bei der Bereitstellung der ELStAM Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten. Der Fehler hat sich vor allem bei den Gehältern vorschüssig auszahlender Dienststellen im öffentlichen Dienst ausgewirkt. Eine Korrektur der Bezüge des Monats Januar 2026 ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich, sodass eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs (Nachberechnung) durch die Arbeitgeber vorgenommen werden muss. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Sozialrecht //

Auswirkungen des SGB VI-Anpassungsgesetzes im Personalbüro

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 355 v. 23.12.2025) verfolgt der Gesetzgeber u. a. eine (weitere) Modernisierung der Sozialverwaltung. So wird bspw. punktuell der rechtssichere Einsatz von KI-Modellen ermöglicht. Einige Inhalte sind aber auch für die Arbeit im Personalbüro von Belang.

Sozialversicherung //

Steueränderungsgesetz 2025: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Praxisrelevante Änderungen im Überblick

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die für die Entgeltabrechnung in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere die Erhöhung der Entfernungspauschale, die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, neue Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen sowie Anpassungen bei der doppelten Haushaltsführung im Ausland.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs vorgelegt (BMJV)

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 5.2.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke wird nun geschlossen. Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können.

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Arbeitsrecht //

Arbeitszeiterfassung in Großkanzleien (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des VG Hamburg aufmerksam, wonach die Hamburger Arbeitsschutzbehörde einer internationalen Großkanzlei die Pflicht auferlegen durfte, die Arbeitszeiten ihrer (Senior) Associates zu erfassen. Die sich aus einem EuGH- und einem BAG-Urteil ergebende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Rechtsanwälte. Dementsprechend muss die Großkanzlei diese Berufsgruppe im Unternehmen auch über diese Pflicht aufklären. Denn es besteht der begründete Verdacht einer regelmäßigen Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeits- sowie Pausenzeiten – die ebenfalls für Großkanzlei-Associates gelten (VG Hamburg, Urteil v. 18.11.2025 - 21 K 1202/25).

Arbeitsrecht //

Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Auswirkungen für die Praxis der betrieblichen Altersversorgung

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (BRSG II; BT-Drucks. 21/1859, 21/3085) hat mit der Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025 die letzte Hürde genommen und adressiert neben dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) auch das Einkommensteuergesetz (EStG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie das Versicherungsaufsichtsrecht (VAG).

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Arbeitsrecht //

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge - Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung (BAG)

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23).

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