Suchen Barrierefrei

Öffentliches- & Verwaltungsrecht

Geldwäscheprävention //

Compliance bei Immobilientransaktionen – Änderungsverordnung justiert Meldepflichten nach

Seit dem 1.10.2020 gilt die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien), die für Berater, die in Immobilientransaktionen eingebunden sind, besondere Meldepflichten geschaffen hat. Nach einer Evaluation hat das Bundesministerium der Finanzen im Oktober 2023 festgestellt, dass sich die GwGMeldV-Immobilien bewährt hätte und die mit ihr angestrebten Ziele erreicht worden seien. An einigen Stellen wurde allerdings Verbesserungsbedarf festgestellt, insbesondere bei der Formulierung von Meldesachverhalten und bei der Steigerung der Meldungsqualität durch die Begrenzung irrelevanter Meldungen. Dem wurde mit einer Änderungsverordnung Rechnung getragen, die am 17.2.2025 in Kraft getreten ist.

Datenschutzrecht //

Der Data Act in der unternehmerischen Praxis insbesondere von KKU und KMU ab dem 12.9.2025

Der sog. Data Act (DA) (Verordnung [EU] 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.12.2023) soll als Teil der EU-Datenstrategie primär einen Binnenmarkt für Daten schaffen. Um diesem Ziel gerecht werden zu können, enthält die Verordnung Rechte und Pflichten hinsichtlich des Datenzugangs und der Datennutzung, die künftig für die Betroffenen insbesondere auf unternehmerischer Ebene Bedeutung erlangen.

Coronakrise //

Die rechtlichen Nachwirkungen der Coronakrise

Auch fünf Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland ist die rechtliche Aufarbeitung ihrer Folgen noch immer nicht abgeschlossen. Das zeigt ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Wirtschaftsverwaltungs-, im Steuer- und im Arbeitsrecht, die im Zusammenhang mit der Subventionsgewährung während der Krise, mit Betriebsschließungen und der Anordnung von Quarantäne sowie mit der steuerlichen Behandlung der Abgabe von Schutzmasken steht.

Datenschutz //

Unternehmenskauf als Dauerbrenner in Sachen Datenschutz

Unternehmenstransaktionen bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken für Veräußerer, Erwerber und M&A-Berater. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Deals oder bei einer Vielzahl betroffener Personen ist es de facto unvermeidbar, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden von der Transaktion „Wind bekommen“. Neben Bußgeldern drohen auch Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten. Ende 2024 haben sich erstmals die deutschen Aufsichtsbehörden umfassend zum Thema „Asset Deals“ geäußert.

Geldwäscheprävention //

Transparenzregister: Meldung von Veränderungen und Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen

Als ein Element zur Verhinderung der Geldwäsche dient das Transparenzregister zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts. Dazu haben die meldepflichtigen Entitäten im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Veränderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind ebenfalls zu melden. Weil Bußgelder drohen, sofern Meldungen unterlassen oder nicht korrekt vorgenommen werden, sind Unternehmen gut beraten, Routinen einzurichten, die gewährleisten, dass beim Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte die Meldungen tatsächlich und zeitnah erfolgen.

Datenschutzrecht //

So teuer kann ein Datenschutzverstoß für ein Unternehmen werden

Das Datenschutzrecht entwickelt sich durch höchstrichterliche Entscheidungen weiter. Der BGH hat vor allen Dingen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch klarere Merkmale zur Bemessung des immateriellen Schadens definiert und den datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Löschungsanspruch weiter konkretisiert. Auch der BFH befasst sich immer häufiger mit datenschutzrechtlichen Fragen.

Fokus //

Fokus: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten

Das LG Koblenz hatte über eine einstweilige Verfügung aufgrund der Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenzunternehmens zu entscheiden. Lesen Sie im Folgenden, wann die Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten zulässig ist und wann ein unlauteres gesetzwidriges Abwerben vorliegt (LG Koblenz, Beschluss v. 17.9.2024 - 11 O 12/24).

Verwaltungsverfahrensrecht //

Steuerschulden als Grund für die Versagung oder Entziehung verwaltungsrechtlicher Erlaubnisse

Die Nichtzahlung von Steuern kann neben steuerrechtlichen Folgen auch im Bereich des Verwaltungsrechts zu nachteiligen Konsequenzen für den Bürger führen. Dies ist etwa der Fall, wenn ihm als Gewerbetreibender die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird, weil er „unzuverlässig“ i. S. des § 35 GewO ist. Ein möglicher Grund hierfür: Steuerschulden. Die verwaltungsrechtlichen Rechtsfolgen von Steuerschulden lassen sich beispielhaft an der Passversagung und der Passentziehung darstellen. Die behördlichen Befugnisse knüpfen u. a. daran an, dass ein Antragsteller oder Passinhaber sich wahrscheinlich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will.

Wohnungseigentumsgesetz //

Ansprüche einzelner WEG-Eigentümer auf bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsrecht ist mit der Reform im Jahr 2020 umfassend geändert und vor allem auch aktuellen Bedürfnissen angepasst worden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die neu geschaffene Möglichkeit, bauliche Veränderungen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen (§ 25 Abs. 1 WEG). Außerdem hat der Gesetzgeber wichtigen Entwicklungen Rechnung getragen, indem er individuelle Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers auf Schaffung von Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchsschutz, ein sehr leistungsfähiges Telekommunikationsnetz und neuerdings auf eine Stromerzeugung durch Steckersolargeräte festgelegt hat (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 WEG).

Panorama //

Das BEG IV nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV, BR-Drucks. 474/24) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 in der vom Rechtsauschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Danach tritt das BEG IV im Wesentlichen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, also am 1.1.2025, in Kraft.NWB-Nachricht v. 21.07.2025, Berufsrecht | Neue Berufspflicht erfüllen: Mitteilung der E-Mail-Adresse oder SAFE-ID an die WPK (WPK)NWB-Nachricht v. 22.05.2025, Steuerpolitik | Längere Aufbewahrungsfristen wegen Cum-Cum gefordert (hib)Rätke, Jahresabschluss 2024, BBK 6/2025 S. 248Olbertz, Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2024, NWB 12/2025 S. 789Eggert, Neue Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, BBK 3/2025 S. 110Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 2), NWB 4/2025 S. 249Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 1), NWB 3/2025 S. 185Track 19-23 | Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Mehr Zeit für eigentliche Aufgaben von Wirtschaft und Verwaltung, Steuern mobil 1/2025NWB-Nachricht v. 16.12.2024, Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zuHoffmann/Markl, Vereinfachungen im Steuerrecht durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BBK 23/2024 S. 1073

Gebäudeenergiegesetz //

Pflicht zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen nach dem GEG

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können „alte“ Heizungsanlagen theoretisch bis zum Jahr 2044 weiterbetrieben werden. Das GEG verpflichtet Eigentümer aber zur Prüfung und Optimierung ihrer bestehenden Anlage, wenn diese in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird. Auch auf Wärmepumpen, die nach Ablauf des 31.12.2023 eingebaut oder aufgestellt wurden/werden, beziehen sich die Pflichten.

Kommunales Abgabenrecht //

Keine Festsetzung von kommunalen Abgaben zum Vorteilsausgleich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag

Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege und Plätze einen Erschließungsbeitrag (§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss v. 3.11.2021 - 1 BvL 1/19, JAAAH-95438) ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet, Regelungen zu schaffen, die verhindern, dass derartige Abgaben zum Vorteilsausgleich ohne zeitliche Begrenzung nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage festgesetzt werden. Denn eine zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Erhebung solcher Abgaben nach dem Eintritt der mit diesen abzugeltenden Vorteilslage würde dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit als wesentlichem Element des in Art. 20 Abs. 3 GG normierten Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit zuwiderlaufen. Dieses schützt die Bürger davor, dass lang zurückliegende, faktisch längst abgeschlossene Vorgänge ohne zeitliche Begrenzung als Anknüpfungspunkt für neue Lasten herangezogen werden.

Datenschutz und Haftung //

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren und in der Steuerkanzlei

Das erste Halbjahr 2024 brachte mehrere höchstrichterliche Entscheidungen zu datenschutzrechtlichen Fallkonstellationen, die unmittelbar den Berufsstand betreffen. Sowohl in Bezug auf den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch als auch bei der Frage des Schadensersatzes nach Datenschutzverletzungen ist zu erkennen, dass die nationale Rechtsprechung versucht, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in praktikable Entscheidungen umzusetzen und keine uferlosen Ansprüche zu generieren, deren Verletzung dann noch mit Schadensersatz sanktioniert wird.

Subventionen //

Streitpunkte bei der Gewährung direkter staatlicher Subventionen

Staatliche Subventionen dienen dem Zweck, Wirtschaft und Gesellschaft zu stabilisieren, so millionenfach geschehen während der Coronakrise und der nachfolgenden (kriegsbedingten) Energie(preis)krise. Auch wenn Steuerberater i. d. R. nicht unmittelbar in die Beantragung und Abwicklung der Subventionsgewährung an ihre Mandanten eingebunden sind, sollten sie die Rahmenbedingungen für die Gewährung und Inanspruchnahme von Subventionen und die jüngere Rechtsprechung zum Subventionsrecht kennen.

Abgabenordnung //

Kein Anspruch auf Akteneinsicht (mehr) bei bestandskräftigen Steuerbescheiden – Auskunftsanspruch auf der Grundlage der DSGVO bleibt von der Bestandskraft unberührt

Bei bestandskräftigen Bescheiden besteht kein Recht auf Akteneinsicht in die Steuerakte. Es besteht aber ein Auskunftsanspruch auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der – wenn es unerlässlich ist – auch das Zurverfügungstellen einer Kopie beinhalten kann.

Panorama //

Onlinezugangs-Änderungsgesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundestag hatte am 23.2.2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) beschlossen, der Bundesrat dem Gesetz allerdings am 22.3.2024 die Zustimmung versagt. Dass das Gesetz jetzt dennoch zeitnah ausgefertigt und verkündet werden kann, liegt daran, dass der Vermittlungsausschuss als gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat erfolgreich eingeschaltet werden konnte.Baum, Änderungen der AO im Jahr 2024, NWB 4/2025 S. 224

Loading...