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Öffentliches- & Verwaltungsrecht

Abo Geldwäscheprävention //

Transparenzregister: Meldung von Veränderungen und Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen

Als ein Element zur Verhinderung der Geldwäsche dient das Transparenzregister zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts. Dazu haben die meldepflichtigen Entitäten im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Veränderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind ebenfalls zu melden. Weil Bußgelder drohen, sofern Meldungen unterlassen oder nicht korrekt vorgenommen werden, sind Unternehmen gut beraten, Routinen einzurichten, die gewährleisten, dass beim Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte die Meldungen tatsächlich und zeitnah erfolgen.

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Beamtenrecht //

Regelungen zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung in Baden-Württemberg gleichheitswidrig (VerfGH)

§ 41 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) ist mit Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit in Teilzeit beschäftigte Anspruchsberechtigte, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags nicht entsprechend der Summe ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten (Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil v. 12.7.2024 - 1 GR 24/22).

Abo Datenschutzrecht //

So teuer kann ein Datenschutzverstoß für ein Unternehmen werden

Das Datenschutzrecht entwickelt sich durch höchstrichterliche Entscheidungen weiter. Der BGH hat vor allen Dingen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch klarere Merkmale zur Bemessung des immateriellen Schadens definiert und den datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Löschungsanspruch weiter konkretisiert. Auch der BFH befasst sich immer häufiger mit datenschutzrechtlichen Fragen.

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Abo DSGVO //

BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Der Bundesfinanzhof hat aktuell klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt grds. Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dass der Steuerpflichtige mit seinem Auskunftsersuchen Ziele außerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfolgt, erlaubt es dabei der Finanzverwaltung nicht, die Auskunft zu verweigern. Der Auskunftsanspruch gewährt aber kein Recht auf die (elektronische) Zurverfügungstellung von Kopien von ganzen Akten.

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Dienstrecht //

Kein Unfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser (BVerwG)

Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands – hier eines Klappmessers – zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – hier Reparaturversuch an einer Uhr – läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen (BVerwG, Urteil v. 13.3.2025 - 2 C 8.24).

Abo Panorama //

Das BEG IV nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV, BR-Drucks. 474/24) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 in der vom Rechtsauschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Danach tritt das BEG IV im Wesentlichen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, also am 1.1.2025, in Kraft.NWB-Nachricht v. 22.05.2025, Steuerpolitik | Längere Aufbewahrungsfristen wegen Cum-Cum gefordert (hib)Rätke, Jahresabschluss 2024, BBK 6/2025 S. 248Olbertz, Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2024, NWB 12/2025 S. 789Eggert, Neue Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, BBK 3/2025 S. 110Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 2), NWB 4/2025 S. 249Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 1), NWB 3/2025 S. 185Track 19-23 | Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Mehr Zeit für eigentliche Aufgaben von Wirtschaft und Verwaltung, Steuern mobil 1/2025NWB-Nachricht v. 16.12.2024, Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zuHoffmann/Markl, Vereinfachungen im Steuerrecht durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BBK 23/2024 S. 1073

Abo Verwaltungsverfahrensrecht //

Steuerschulden als Grund für die Versagung oder Entziehung verwaltungsrechtlicher Erlaubnisse

Die Nichtzahlung von Steuern kann neben steuerrechtlichen Folgen auch im Bereich des Verwaltungsrechts zu nachteiligen Konsequenzen für den Bürger führen. Dies ist etwa der Fall, wenn ihm als Gewerbetreibender die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird, weil er „unzuverlässig“ i. S. des § 35 GewO ist. Ein möglicher Grund hierfür: Steuerschulden. Die verwaltungsrechtlichen Rechtsfolgen von Steuerschulden lassen sich beispielhaft an der Passversagung und der Passentziehung darstellen. Die behördlichen Befugnisse knüpfen u. a. daran an, dass ein Antragsteller oder Passinhaber sich wahrscheinlich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will.

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