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Öffentliches- & Verwaltungsrecht

Abo Datenschutzrecht //

So teuer kann ein Datenschutzverstoß für ein Unternehmen werden

Das Datenschutzrecht entwickelt sich durch höchstrichterliche Entscheidungen weiter. Der BGH hat vor allen Dingen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch klarere Merkmale zur Bemessung des immateriellen Schadens definiert und den datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Löschungsanspruch weiter konkretisiert. Auch der BFH befasst sich immer häufiger mit datenschutzrechtlichen Fragen.

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Beamtenrecht //

Regelungen zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung in Baden-Württemberg gleichheitswidrig (VerfGH)

§ 41 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) ist mit Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit in Teilzeit beschäftigte Anspruchsberechtigte, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags nicht entsprechend der Summe ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten (Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil v. 12.7.2024 - 1 GR 24/22).

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Dienstrecht //

Kein Unfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser (BVerwG)

Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands – hier eines Klappmessers – zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch – hier Reparaturversuch an einer Uhr – läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen (BVerwG, Urteil v. 13.3.2025 - 2 C 8.24).

Abo Verwaltungsverfahrensrecht //

Steuerschulden als Grund für die Versagung oder Entziehung verwaltungsrechtlicher Erlaubnisse

Die Nichtzahlung von Steuern kann neben steuerrechtlichen Folgen auch im Bereich des Verwaltungsrechts zu nachteiligen Konsequenzen für den Bürger führen. Dies ist etwa der Fall, wenn ihm als Gewerbetreibender die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird, weil er „unzuverlässig“ i. S. des § 35 GewO ist. Ein möglicher Grund hierfür: Steuerschulden. Die verwaltungsrechtlichen Rechtsfolgen von Steuerschulden lassen sich beispielhaft an der Passversagung und der Passentziehung darstellen. Die behördlichen Befugnisse knüpfen u. a. daran an, dass ein Antragsteller oder Passinhaber sich wahrscheinlich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will.

Abo Fokus //

Fokus: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten

Das LG Koblenz hatte über eine einstweilige Verfügung aufgrund der Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenzunternehmens zu entscheiden. Lesen Sie im Folgenden, wann die Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten zulässig ist und wann ein unlauteres gesetzwidriges Abwerben vorliegt (LG Koblenz, Beschluss v. 17.9.2024 - 11 O 12/24).

Abo Wohnungseigentumsgesetz //

Ansprüche einzelner WEG-Eigentümer auf bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsrecht ist mit der Reform im Jahr 2020 umfassend geändert und vor allem auch aktuellen Bedürfnissen angepasst worden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die neu geschaffene Möglichkeit, bauliche Veränderungen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen (§ 25 Abs. 1 WEG). Außerdem hat der Gesetzgeber wichtigen Entwicklungen Rechnung getragen, indem er individuelle Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers auf Schaffung von Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchsschutz, ein sehr leistungsfähiges Telekommunikationsnetz und neuerdings auf eine Stromerzeugung durch Steckersolargeräte festgelegt hat (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 WEG).

Abo Panorama //

Onlinezugangs-Änderungsgesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundestag hatte am 23.2.2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) beschlossen, der Bundesrat dem Gesetz allerdings am 22.3.2024 die Zustimmung versagt. Dass das Gesetz jetzt dennoch zeitnah ausgefertigt und verkündet werden kann, liegt daran, dass der Vermittlungsausschuss als gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat erfolgreich eingeschaltet werden konnte.Baum, Änderungen der AO im Jahr 2024, NWB 4/2025 S. 224

Abo Datenschutzrecht //

Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen

Die allgemeine Verfügbarkeit generativer KI-Modelle, allen voran die großen Sprachmodelle (Large Language Models, kurz: LLM) wie ChatGPT von OpenAI oder Bing AI von Microsoft, erfreuen sich größter Beliebtheit: LLM sind in der Lage, auf Grundlage statistischer Methoden – eine entsprechende Schnittstelle vorausgesetzt – auch technisch wenig versierten Nutzern verständliche Antworten auf ihre Fragen zu liefern. Datenschutzrechtlich stellt der Einsatz solcher LLM Unternehmen aber vor große Herausforderungen.

Abo Panorama //

Das BEG IV nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV, BR-Drucks. 474/24) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 in der vom Rechtsauschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Danach tritt das BEG IV im Wesentlichen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, also am 1.1.2025, in Kraft.Rätke, Jahresabschluss 2024, BBK 6/2025 S. 248Olbertz, Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2024, NWB 12/2025 S. 789Eggert, Neue Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, BBK 3/2025 S. 110Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 2), NWB 4/2025 S. 249Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 1), NWB 3/2025 S. 185Track 19-23 | Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Mehr Zeit für eigentliche Aufgaben von Wirtschaft und Verwaltung, Steuern mobil 1/2025NWB-Nachricht v. 16.12.2024, Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zuHoffmann/Markl, Vereinfachungen im Steuerrecht durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BBK 23/2024 S. 1073

Abo Abgabenordnung //

Kein Anspruch auf Akteneinsicht (mehr) bei bestandskräftigen Steuerbescheiden – Auskunftsanspruch auf der Grundlage der DSGVO bleibt von der Bestandskraft unberührt

Bei bestandskräftigen Bescheiden besteht kein Recht auf Akteneinsicht in die Steuerakte. Es besteht aber ein Auskunftsanspruch auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der – wenn es unerlässlich ist – auch das Zurverfügungstellen einer Kopie beinhalten kann.

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