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Grund- & Grunderwerbsteuer

Editorial //

EuGH-Vorlage zur Konzernklausel

Der BFH hat im Rahmen des Verfahrens II R 8/23 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Grunderwerbsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Konzernklausel des § 6a GrEStG vorgelegt. In erster Instanz hatte das FG München mit Urteil vom 8.2.2023 - 4 K 1671/20 bei einer AG mit Sitz in Österreich, die über Zwischengesellschaften Grundstücke in Deutschland hielt, für eine (Abwärts-)Verschmelzung der obersten Konzerngesellschaft auf eine Tochtergesellschaft die Anwendung der Konzernklausel des § 6a GrEStG abgelehnt. Damit wurde zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.

Abo Grunderwerbsteuer //

Zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG

Unter Bezugnahme auf zwei BFH-Urteile) hat die Finanzverwaltung die gleich lautenden Erlasse zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG (Zurechnungserlass) veröffentlicht (BStBl 2023 I S. 1872) und sich der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich angeschlossen. Darüber hinaus will die Finanzverwaltung in gewissen Fallkonstellationen dasselbe Grundstück im Rahmen der Ergänzungstatbestände jedoch nicht nur mehrfach zurechnen, sondern auch mehrfach besteuern.

Abo Grundsteuer //

Vergleich der Grundsteuergesetze der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen

Das Urteil des BVerfG v. 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u. a. ( MAAAG-80435) führte zwar zur gesetzlichen Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab 1.1.2022, aber auch aufgrund der Öffnungsklausel zu sechs unterschiedlichen Gesetzen (ein sog. Bundesgesetz und fünf Ländergesetze [Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen]).

Abo Grunderwerbsteuer //

Zur Wahrung der Grunderwerbsteuer-Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen genügt die Anzeige des Notars

Bei einer Aufhebung eines einen Grunderwerbsteuertatbestand auslösenden Vorgangs oder eines Rückerwerbs kommt es für die Zweijahresfrist des § 16 GrEStG (nur) darauf an, dass entweder der Notar oder der Steuerpflichtige die Anzeige rechtzeitig abgegeben hat; es ist nicht vor Belang, ob dies innerhalb der für den Notar oder den Steuerpflichtigen geltenden Frist erfolgt.

Abo Grunderwerbsteuer //

Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Aufgrund der zunehmenden Kirchenaustritte in den vergangenen Jahren sowie des fehlenden Nachwuchses im pastoralen Bereich, beides durch eine Vielzahl von Auslösern bedingt, kamen und kommen die Kirchen in die Bredouille: Einerseits brechen Einnahmen aus Kirchensteuer weg, andererseits können die bestehenden Gemeinden nicht mehr wie gewollt seelsorgerisch betreut werden. Wie in der freien Wirtschaft üblich, könnte aus mehreren „Filialen“ eine neue Gemeinde errichtet werden. Da aber die Kirchen bzw. die Bistümer, Gemeinden etc. über erhebliche Immobilienvermögen in verschiedensten Gestalten verfügen, war im Kontext von derartigen „Umstrukturierungen“ die Erhebung von Grunderwerbsteuer ungeklärt.

Abo Grunderwerbsteuer //

Wird ein Grundstückskauf dergestalt rückabgewickelt, dass anstelle der ursprünglichen Käuferin deren mittelbare Gesellschafter unter Nutzung einer bestehenden Vormerkung erwerben, führt dies nicht zur Aufhebung der GrESt-Festsetzung

Eine Grunderwerbsteuerfestsetzung ist nur aufzuheben, wenn der ursprüngliche Eigentümer wieder frei über den Grundbesitz verfügen kann und der ursprüngliche Erwerber die ihm verbliebene Rechtsposition einer Vormerkung nicht oder nur im Interesse eines Dritten nutzt.

Abo Grunderwerbsteuer //

Bestimmung des herrschenden Unternehmens nach § 6a GrEStG

Mit Datum vom 25.5.2023 wurden aktualisierte gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur sog. Konzernklausel des § 6a GrEStG veröffentlicht. Die praktische Relevanz des § 6a GrEStG ist hoch, da die Regelung häufig die einzig verbleibende Möglichkeit ist, bei Umwandlungen und Einbringungen unter Einbezug von grundbesitzenden Gesellschaften die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

Abo Eckpunktepapier des BMF //

Zeit für eine Reform der Grunderwerbsteuer?!

Das BMF hat im Juni ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem eine grundlegende Änderung des GrEStG vorgeschlagen wird. Darin ist ein erster Entwurf zur Novellierung des GrEStG enthalten, welcher vom BMF zu Diskussionszwecken erarbeitet worden ist. Kernkonzept ist die Streichung der bisherigen Ergänzungstatbestände und Neueinführung nur eines einzigen Ergänzungstatbestands; zudem sollen die bisherigen Steuervergünstigungen bei Personengesellschaften und bei Umstrukturierungen im Konzern durch einen einzigen Befreiungstatbestand ersetzt werden.

Abo Grundsteuer //

Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte

Mehrere Millionen Feststellungsbescheide zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte und zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge sind ergangen. In rd. 1.500.000 Fällen wurden Rechtsbehelfe eingelegt. Sind alle anderen Grundstückseigentümer mit den Werten einverstanden? Wurden „ihre“ Steuerbescheide bestandskräftig? Denn: Ein Steuerbescheid wird nach Ablauf eines Monats nach seiner Bekanntgabe bestandskräftig, d. h. nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Bescheid (Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts) nicht mehr geändert werden. Wenn Anfang 2025 der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ergeht, ist es für einen Rechtsbehelf zu spät.

Abo Grundsteuer //

Anzeigepflichten für Immobilieneigentümer nach Abgabe der Grundsteuererklärung

Durch das Grundsteuer-Reformgesetz sowie die angeschlossenen Gesetzesänderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020, des Fondsstandortgesetzes, des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes und des Jahressteuergesetzes 2022 wurden weitreichende Anzeigepflichten für Immobilieneigentümer gesetzlich neu aufgenommen bzw. bestehende Anzeigepflichten angepasst.

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