Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung eines Mitarbeiters an einer GmbH gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
Die laufenden Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer GmbH, die zugleich Arbeitgeber des stillen Gesellschafters ist, sind im Regelfall Einkünfte aus Kapitalvermögen.