Online-Nachricht - Montag, 23.08.2021

Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat August 2021 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer

Privates Veräußerungsgeschäft: Unterfällt ein zuvor der Vermietung dienendes sog. Mobilheim (Wohneinheit aus einer Holzkonstruktion mit 60 qm Wohnfläche, die auf einer angemieteten Campingplatz-Parzelle steht) als transportable Wohneinheit dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG? (BFH-Az. IX R 22/21; Vorinstanz: ).

Privates Veräußerungsgeschäft: Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutzten Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden? (BFH-Az. IX R 20/21; Vorinstanz: ).

Außerordentliche Einkünfte: Einheitlicher Vorgang oder jeweils neue Schadensereignisse, wenn das Vertragswerk Aufhebung Arbeitsverhältnis / befristete Anstellung in einer Transfergesellschaft darauf abzielt, mit einem (weiteren) finanziellen Anreiz den Arbeitnehmer bei einem aktiven Ausscheiden aus der Transfergesellschaft zu begünstigen? (BFH-Az. IX R 10/21; Vorinstanz: ).

Darlehenszinsen: Unterliegen die Zinsen aus einem Darlehen des Klägers an eine niederländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar (über eine weitere niederländische Kapitalgesellschaft) zu mehr als 10 % beteiligt ist, der Abgeltungsteuer oder dem progressiven Steuersatz? Ist der Anwendungsbereich des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG teleologisch auf Sachverhalte einzugrenzen, in denen inländische Kapitalgesellschaften Darlehensnehmer sind? (BFH-Az. VIII R 15/21; Vorinstanz: ).

Widerruf von Darlehensverträgen: Handelt es sich bei Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? (BFH-Az. VIII R 13/21; Vorinstanz: ).

Steuerlicher Umgang mit Darlehenserlassen beim sog. Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG): Stellt ein aufgrund bestandener Fortbildungsprüfung gewährter Darlehenserlass durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der betreffenden Fassung des § 13b Abs. 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes keine Einnahme bei der Einkunftsart (hier: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) dar, bei der die durch das Darlehen finanzierten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steuermindernd in den Vorjahren berücksichtigt worden sind? (BFH-Az. VI R 9/21; Vorinstanz: ).

Steuerermäßigung: Ist eine Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 2 EStG i.V.m. § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, das in einem außerhalb eines "Betreuten Wohnens" befindlichen Haushalt eines Steuerpflichtigen installiert ist und lediglich in der Gerätebereitstellung und der 24-Stunden-Zentrale besteht, zu gewähren (räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen), wenn die Entgegennahme und Übermittlung des eingegangenen Notrufs in einer außerhalb des Haushaltes belegenen Servicezentrale erfolgt und die letztliche Hilfeleistung nicht Bestandteil der vergüteten Leistung ist, sondern von einem Dritten erbracht wird? (BFH-Az. VI R 8/21; Vorinstanz: und BFH-Az. VI R 7/21; Vorinstanz: ).

Umsatzsteuer/Verfahrensrecht

Organschaft: Haftet eine (ehemalige) Organgesellschaft für während des Bestehens der Organschaft rechtlich noch nicht entstandene Umsatzsteuer des Organträgers nach § 73 AO (hier: Korrektur von Vorsteuerbeträgen)? Reicht eine Verursachung durch die Organschaft aus? (BFH-Az. VII R 18/21; ).

Verfahrensrecht

Veräußerung einer GmbH-Beteiligung: Ist die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH als rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO anzusehen, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem markanten Missverhältnis zum -vom Finanzamt- ermittelten Beteiligungswert steht (konkret: vereinbarter Veräußerungspreis für eine hälftige GmbH-Beteiligung = 12.500 €, Finanzamt bewertet den Anteil dagegen mit 747.423 €)? (BFH-Az. IX R 18/21; ).

Rücknahme eines Einspruchs: Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung - außerhalb der Drei-Tages-Fiktion - durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das Finanzamt übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden? (BFH-Az. VIII R 16/21; , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 16.6.2021,

Hinweis

Eine Auflistung sämtlicher neuer anhängiger Verfahren finden Sie hier.

Quelle: NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-87297